Peter Hochegger war Dienstagmittag auf Basis eines Haftbefehls in der Privatklinik St. Radegund nahe Graz festgenommen worden.

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Wien/Graz – Das Wiener Straflandesgericht hat am Mittwoch über den Exlobbyisten Peter Hochegger die U-Haft verhängt. Begründet wurde das mit Fluchtgefahr, wie Gerichtssprecher Thomas Spreitzer auf Anfrage mitteilte.

Hochegger war Dienstagmittag auf Basis eines Haftbefehls in der Privatklinik St. Radegund festgenommen und in die Justizanstalt Graz-Jakomini überstellt worden. Dort wurde bereits 24 Stunden später im Zuge einer Videokonferenz mit Wien die Haftverhandlung durchgeführt. Der zuständige Richter verzichtete dabei übrigens auf die Beiziehung eines psychiatrischen Sachverständigen. Hochegger hatte sich stationär in der auf psychiatrische Rehabilitation spezialisierten Klinik bei Graz aufnehmen lassen, nachdem er in der vorigen Woche einen Verhandlungstermin in Wien platzen hatte lassen, weil er Stunden zuvor einen psychischen Zusammenbruch erlitten haben soll.

Anwalt empfiehlt Beschwerde

Wie der Sprecher des Straflandesgerichts weiter erklärte, wird Hochegger am Donnerstag nach Wien gebracht und eine Zelle in der Justizanstalt Josefstadt beziehen. Sein Verteidiger Karl Schön hält die Verhängung der U-Haft für "verfehlt". Es gebe "keinen Grund, Fluchtgefahr anzunehmen", meinte der derzeit im Ausland befindliche Anwalt. Hochegger habe sich zuletzt in Österreich befunden und wäre "auf jeden Fall" zu seinem nächsten Verhandlungstermin am kommenden Dienstag im Straflandesgericht erschienen, betonte Schön.

Der Anwalt kündigte an, nach Rücksprache mit seinem Mandanten gegen die U-Haft Beschwerde einlegen zu wollen: "Ich werde ihm das dringend empfehlen." Schön geht allerdings davon aus, dass sich für Hochegger bis zu seinem Straffestsetzungstermin rund um die Vermittlung eines Geldflusses von insgesamt 960.000 Euro seitens der Telekom Austria (TA) an das BZÖ die Gefängnistore "eher nicht" öffnen werden.

Verurteilung in BZÖ-Fall

Hochegger war im September 2013 im Zusammenhang mit den TA-Zahlungen Richtung BZÖ wegen Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren unbedingt verurteilt worden. Ein Schöffensenat nahm es als erwiesen an, dass der bestens vernetzte PR-Profi als Mittelsmann für die Schmiergeldzahlungen fungierte, die auf Basis von Scheinrechnungen über zwei parteinahe Werbeagenturen ans BZÖ gingen, das im Tatzeitraum als Juniorpartner der ÖVP an der Bundesregierung beteiligt war.

Die von Hochegger vermittelten TA-Zahlungen – der Lobbyist hatte 2004 einen Rahmenvertrag mit der TA abgeschlossen und wollte in dieser Funktion für diese eine Änderung der Universaldienstverordnung bewirken – dienten dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006. Obwohl Hochegger stets eine Beteiligung bestritten hatte, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) im November 2015 den erstinstanzlichen Schuldspruch. Einen untergeordneten Anklagepunkt – eine angebliche Falschaussage im parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss – hoben die Höchstrichter aber auf, was aus formalen Gründen eine Aufhebung der für sämtliche angeklagten Delikte verhängten Strafe zur Folge hatte.

Anklage in der Causa Buwog

Mittlerweile ist die Staatsanwaltschaft allerdings aus verfahrensökonomischen Gründen von der weiteren Verfolgung der angeblichen Falschaussage zurückgetreten und hat die entsprechende Anklage zurückgezogen, zumal diese kaum Auswirkungen auf die Gesamtstrafe hätte. Damit muss nur mehr die Strafe für die Beteiligung an der Untreue neu festgesetzt werden.

Hochegger befindet sich allerdings auch unter den Angeklagten im Buwog-Verfahren, zu dem seit einigen Wochen eine mehr als 800 Seiten starke, nicht rechtskräftige Anklageschrift vorliegt. Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser hatte ein Konsortium rund um die Immofinanz den Zuschlag erhalten. Der geheime Tipp, mit dem die CA Immo ausgestochen wurde, soll von Hochegger gekommen sein.

Wie die Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, am Mittwoch bestätigte, sind unterdessen auch die Ermittlungen zum Faktenkomplex Valora abgeschlossen. Der entsprechende Vorhabensbericht, der möglicherweise einen Anklage-Entwurf enthält, werde derzeit geprüft, sagte Bussek. Auf Hochegger könnte damit ein weiterer Prozess zukommen, da er der TA mit seiner Beratungsfirma Valora Rechnungen in Höhe von neun Millionen Euro gelegt haben, ohne dass diesen tatsächlich erbrachte Leistungen zugrunde lagen. Im Anschluss sollen die Rechnungen in Abstimmung mit der TA beziehungsweise deren Beratern storniert worden sein. Deswegen steht das Unternehmen nun im Verdacht, Abgaben hinterzogen zu haben, weil ein Vorsteuerabzug bei Scheinrechnungen nicht zulässig wäre. (APA, 17.8.2016)