Der spätere FMA-Vorstand Heinrich Traumüller ist Zeuge in der Buwog-Affäre.

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Wien – Während die Justiz die Einsprüche gegen die Buwog-Anklageschrift prüft, kann Heinrich Traumüller aufatmen. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur Buwog-Affäre und in der Angelegenheit Terminal-Tower Linz gegen den früheren Kabinettschef (Februar 2000 bis Juli 2002) des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser wurden eingestellt. Weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht, wie die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption mitteilte.

Ganz verschont dürfte der spätere FMA-Vorstand vom Großverfahren Buwog wohl trotzdem nicht werden. Denn die Staatsanwaltschaft hat für die Hauptverhandlung, die nicht vor 2017 erwartet wird, 166 Zeugen beantragt, darunter auch Heinrich Traumüller.

Wie berichtet, hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage gegen insgesamt 16 Beschuldigte erhoben, darunter Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), Walter Meischberger, Ernst Plech und Peter Hochegger wegen Verdachts auf Korruption bei der Privatisierung der Bundeswohnungen und der Einmietung der Finanzverwaltung im Terminal-Tower in Linz. Der Schaden liegt bei rund zehn Millionen Euro, der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Haft. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. (red, 3.9.2016)