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Der FP-Abgeordnete Christian Höbart muss sich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung bei der niederösterreichischen Gemeinderatswahl 2015 vor Gericht verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt der APA am Donnerstag sagte, wurde der Strafantrag beim Bezirksgericht Mödling eingebracht. Höbart wollte die seit längerem bekannten Vorwürfe auf Anfrage nicht kommentieren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Höbart soll bei der Gemeinderatswahl am 25. Jänner 2015 in Guntramsdorf eine Frau ohne deren Einverständnis auf die Wahlliste der FPÖ gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung zur Kandidatur gefälscht war.

Kein Kommentar von Höbart

Die Genehmigung des Nationalrats zur Strafverfolgung des FP-Abgeordneten hat die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober 2015 bekommen, nun wurde der Strafantrag eingebracht. Die Strafdrohung bei Urkundenfälschung liegt bei einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagsätzen beziehungsweise bis zu einem Jahr Haft. Nicht erhärtet hat sich laut Staatsanwaltschaft der Verdacht der "Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl".

Höbart wollte die Vorwürfe nicht kommentieren. "Ich kenne den Antrag noch nicht, daher werde ich dazu nichts sagen", so Höbart. Er ist Ortsparteiobmann in Guntramsdorf sowie geschäftsführender Landesparteichef der niederösterreichischen FPÖ. (APA, 6.10.2016)