Doppelresidenz sei die teuerste Variante für Familien, sagt die Österreichischen Plattform für Alleinerziehende.

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Wien – Die sogenannte Doppelresidenz, wenn also Kinder im Alltag abwechselnd bei den getrennten Eltern leben, ist am 29. Oktober Thema einer Konferenz in Salzburg, die von der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende organisiert wird. Dabei sollen Chancen, aber auch Gefahren dieses Modells diskutiert werden, heißt es in der Einladung. Geht es nach der Plattform, sollten Gerichte Doppelresidenz bei einem Betreuungsschlüssel von 45/55 Prozent anerkennen, nicht jedoch von 70/30.

Das Thema Doppelresidenz oder Wechselmodell werde aktuell in ganz Europa diskutiert. Doppelresidenz bedeute, dass ein Kind nahezu gleichteilig von den getrennt lebenden Eltern betreut wird. Die Plattform für Alleinerziehende hat noch keine endgültige Position zur Doppelresidenz oder dazu, ob es zwei Hauptwohnsitze geben sollte, will mit der Konferenz aber Bewusstsein für das Thema schaffen und selbst neue Erkenntnisse gewinnen.

Rahmenbedingungen

Für die Doppelresidenz brauche es Rahmenbedingungen, etwa für die Wohnbeihilfe oder die Familienbeihilfe, erklärte Jana Zuckerhut, Projektmanagerin bei der Plattform für Alleinerziehende: "Doppelresidenz ist jedenfalls die teuerste Variante, das können sich nur Familien leisten, die das entsprechende Geld haben." Zwei komplette Haushalte seien zu füllen, es brauche Kinderzimmer, Spielsachen und Kleidung an zwei Orten.

Doppelresidenz werde vom Gericht etwa schon bei einem Betreuungsschlüssel 70/30 Prozent anerkannt – der Unterhalt entfällt in dem Fall. "Wir sind nicht an sich gegen die Doppelresidenz, aber es braucht vorher noch viel, vor allem einen gesellschaftlichen Wandel", so Zuckerhut. Die Erziehungsarbeit sollte schon vor der Trennung geteilt werden, nicht erst danach, forderte sie weiters.

"Mehr Väterbeteiligung klingt super"

Eine klare 50/50-Aufteilung sei schwierig, verwies sie etwa auf unterschiedlich lange Monate. Denkbar wäre aus Sicht der Plattform aber ein Betreuungsschlüssel von 45/55 Prozent. "Mit der Tagung wollen wir darauf hinweisen, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handelt. Beim ersten Hinschauen klingt mehr Väterbeteiligung natürlich super", gab Zuckerhut zu bedenken.

Schon vergangenes Wochenende hat die Plattform Doppelresidenz zu einer Konferenz zu eben diesem Thema geladen. Obmann Anton Pototschnig verwies gegenüber der APA auf eine dabei präsentierte Studie: "Die Doppelresidenz ist ein Modell, das in der Trennungssituation konfliktminimierend ist." Die derzeitige Situation sei "absurd und konfliktfördernd", denn einerseits sollen sich beide Elternteile gleichteilig um das Kind kümmern, andererseits gebe es aber nur einen Hauptverantwortlichen und einen Hauptwohnsitz: "Das gehört abgeschafft und das Meldegesetz angepasst."

Ministerium: kein unmittelbarer Handlungsbedarf

Kinder sollen bei beiden Elternteilen hauptwohnsitzgemeldet sein können, forderte Pototschnig und meinte weiters: "Es ist wichtig, die Doppelresidenz im Gesetz zu implementieren, damit sie als Option zur Verfügung steht." Im Justizministerium sieht man keinen unmittelbaren Handlungsbedarf und will erst die Evaluierung des neuen Namensrechts abwarten. Diese soll im Frühjahr 2017 vorliegen und dann soll geprüft werden, ob es Klarstellungen brauche, hieß es aus dem Ressort. (APA, red, 27.10.2016)