Selber Fall, neuer Prozess: Peter Westenthaler, erneut vor Gericht.

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Wien – Wenn Ex-Politiker vor Gerichten und Untersuchungsausschüssen aussagen müssen, ist man als Zuhörer Erinnerungslücken gewohnt – umso mehr, wenn es um Ereignisse geht, die 13 Jahre zurückliegen. Nicht so Peter Westenthaler. "Das weiß ich noch sehr genau", antwortet der frühere Sekretär Jörg Haiders, später Klubobmann der FPÖ und noch später Parteiobmann des BZÖ auf die Frage des Gerichts, wie sein erster Arbeitstag als Vorstand der Fußball-Bundesliga im Februar 2003 abgelaufen sei.

Einen "Schock" habe er verspürt, angesichts hoher Schulden, die einem "Vorgänger zu verdanken" gewesen seien. Doch er, der Finanzierungslaie, habe das Heft in die Hand genommen und einen Vergleich mit der Republik, die indirekt Gläubiger war, ausverhandelt, erzählt Westenthaler am ersten Verhandlungstag der Prozesswiederholung – es geht um Betrug und Beihilfe zur Untreue.

Wieder retour

Im März waren Westenthaler und Mitangeklagter Thomas Kornhoff freigesprochen worden. Dann verwies der Oberste Gerichtshof die Urteile zurück in die Erstinstanz: Die Freisprüche seien mangelhaft begründet, hieß es.

Der Schöffensenat unter Marion Hohenecker muss sich somit erneut mit zwei politisch brisanten Themenkreisen auseinandersetzen.

Zunächst geht es um Westenthalers Zeit als Bundesliga-Vorstand. Er und Co-Vorstand Kornhoff hätten vom Staat Vereinsförderungen kassiert, diese aber nicht den Vereinen zugutekommen lassen – sondern damit die Schulden der Bundesliga beglichen. Oberstaatsanwältin Bettina Schreiber sieht darin ein vorsätzliches "Täuschungsmanöver" zugunsten der Bundesliga – also Betrug.

Der zweite Fall ist zeitlich im Sommer und Herbst des Jahres 2006 angesiedelt, Westenthaler war damals Obmann der Regierungspartei BZÖ und deren Spitzenkandidat im Nationalratswahlkampf. Damals wackelte das Glücksspielmonopol der Österreichischen Lotterien, ein entsprechender Gesetzesantrag stand kurz vor der Beschlussfassung.

"Scheingeschäft"

So ergab laut Anklageschrift eins das andere: Der Monopolist brauchte weiterhin seine Alleinstellung, das BZÖ brauchte Geld für den Wahlkampf. Dass das Monopol dann doch nicht gekippt wurde und auf dem Konto der BZÖ-Werbeagentur 300.000 Euro landeten, stellt in den Augen der Staatsanwaltschaft ein klassisches Scheingeschäft dar. Westenthaler bleibt hingegen auch hier bei seiner Rechtfertigung des ersten Rechtsgangs: Er habe sich aus finanziellen Belangen stets herausgehalten.

Westenthaler und Kornhoff bekennen sich somit weiterhin nicht schuldig, ob auch das Gericht zu diesem Schluss kommt, könnte sich am aus heutiger Sicht letzten Verhandlungstag am 18. November zeigen. (Maria Sterkl, 10.11.2016)