Die gute Nachricht: Die notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat würde Wolfgang Sobotka für seine bemerkenswerten Asylrechtsänderungspläne ohnehin verwehrt bleiben. Tatsächlich bräuchte der um Verbalattacken selten verlegene schwarze Innenminister neben dem Einverständnis des Koalitionspartners SPÖ entweder die Stimmen der FPÖ oder der Grünen, um seinen Plan, die Asylobergrenze per Verfassungsbestimmung ins Asylgesetz zu schreiben, umzusetzen. Nichts davon ist derzeit in Sicht.

Um Sobotkas Vorschlag politisch einzuordnen, bleibt somit vorerst nur übrig, darüber nachzudenken, wie leichtfertig Politiker hierzulande nach wie vor bereit sind, sich über die Verfassung hinwegzusetzen – und sie mit einer Zweidrittelmehrheit in einem Einzelgesetz so hinzubiegen, wie es ihnen genehm erscheint.

Im konkreten Fall kamen die Verfassungsjuristen Obwexer und Funk in ihrer eigens bestellten Expertise zu dem Schluss, dass sich die Republik nicht per gesetzlicher Festschreibung von Asylantragshöchstzahlen aus ihrer flüchtlingspolitischen Verantwortung stehlen kann – ein Ergebnis, das ganz offensichtlich nicht den Intentionen des Innenministers entsprach. Geht nicht gibt's nicht, entschied er daraufhin. Doch solche Versuche verletzen die Grundfesten des Rechts, die in unsicheren Zeiten nicht hoch genug zu schätzen sind. (Irene Brickner, 23.11.2016)