Bild nicht mehr verfügbar.

Potente Hanfpflanzen dürfen in Österreich nur gehandelt werden, wenn sie noch nicht geblüht haben.

Foto: apa/epa/Abir Sultan

Wien – "Unser Team sieht sich als innovativer Produzent hochwertiger Hanfpflanzen für die therapeutische und medizinische Nutzung." So steht es im Businessplan des Salzburger Hanfhändlers plants4friends, der, wie berichtet, aktuell via Crowdinvesting Geldgeber sucht. Ziel ist es, mindestens 250.000 Euro für den Ausbau der Produktionsstätte in Salzburg aufzustellen. Den Investoren wird eine Verzinsung von 4,5 Prozent und eine Unternehmenswertbeteiligung am Ende der Laufzeit in Aussicht gestellt.

Hanf für medizinische Zwecke darf in Österreich freilich nur von der öffentlich-rechtlichen Gesundheitsagentur Ages angebaut werden. Sie hat darauf ein Monopol, und dieses stellt auch keinen Verstoß gegen die Verfassung dar, wie die Höchstrichter erst vor wenigen Tagen bestätigten - der STANDARD berichtete. Private Unternehmen werden potente Cannabispflanzen also auch künftig nicht legal verkaufen dürfen. Nur Stecklinge, die noch nicht blühen, dürfen gehandelt werden.

Der Fall rückt daher das Thema Crowdfinanzierung und die Art, wie um Investoren geworben wird, wieder einmal in den Mittelpunkt. Seit etwas mehr als einem Jahr gibt es in Österreich gesetzliche Regeln für diese alternative Finanzierungsform. Bis zu einem Volumen von 100.000 Euro gibt es keinerlei Auflagen. Über dieser Schwelle sieht das Gesetz aber sehr wohl Informationspflichten vor.

Formale Aspekte

Allerdings: Diese beziehen sich eher auf formale Aspekte, also auf Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Eigentümer etc. Eine inhaltliche Überprüfung der Angaben in den Businessplänen ist nicht vorgesehen. Plants4friends schreibt etwa: "Ein realistischer Produktionsstart von medizinischem Cannabis wird bis 2018 prognostiziert." Nicht zuletzt darauf beruhen die stark steigenden Umsatzprognosen, von denen wiederum abhängig ist, ob die Anleger am Ende die versprochene Rendite bekommen.

Auch die Finanzierungsplattformen – bei plants4friends ist es Conda – müssen die Daten nur auf Widerspruchsfreiheit, Vollständigkeit und Verständlichkeit prüfen. Ob aktuelle Gesetze dem Geschäftsmodell widersprechen, wird und muss nicht kontrolliert werden. Explizit vorgesehen ist bei den Informationspflichten auch eine Einbindung des Vereins für Konsumenteninformation. Allerdings gibt es auch dort weder einen gesetzlichen Auftrag, die Daten auf Richtigkeit zu prüfen noch hätte man dazu die Ressourcen, wie VKI-Experte Bernd Lausecker im Gespräch mit dem STANDARD erklärt. Außerdem: "Selbst wenn wir etwas Unrichtiges finden würden, hätte das keine Konsequenzen."

Natürlich könne jeder Investor, der um sein Geld umgefallen ist, nachher wegen Anlegertäuschung zu Gericht gehen, meint der VKI-Vertreter. Die Chancen, von einem Pleiteunternehmen Geld zu bekommen, seien aber gering, zumal es sich bei Crowdinvestments um Nachranganleihen handelt. Diese werden im Insolvenzfall also erst bedient, wenn alle anderen Gläubiger ihr Geld bekommen haben.

Große Spannbreite

Aus Konsumentenschutzsicht wäre es für Lausecker begrüßenswert, wenn die Angaben bei der Schwarmfinanzierung genauer geprüft würden. Die Spannbreite der bisher eingereichten Projekte sei jedenfalls groß, die Qualität variiere stark. "Das reicht von der Immobilienfinanzierung, wo komplett unklar ist, ob jemals ein Mieter gefunden wird, bis hin zu mittelständischen Unternehmen mit 80 Mitarbeitern, die Geld für eine Erweiterung brauchen." Solange sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen nichts ändere, müsse daher jedem Geldgeber klar sein, dass es sich um hochspekulative Investments handle, die zu einem Totalausfall führen können.

Für eine Bilanz, wie häufig es zu Ausfällen kommt, ist es noch zu früh. Die meisten Modelle hätten Bindungen zwischen fünf und zehn Jahren, daher könne man noch nicht sagen, ob eine Veranlagung rentabel ist oder nicht, sagt Arbeiterkammer-Experte Christian Prantner. Beschwerden von mutmaßlich geprellten Investoren gibt es bei der Kammer noch nicht.

Ein Anleger darf in Österreich grundsätzlich maximal 5000 Euro in ein Projekt stecken. Es gibt aber auch Ausnahmen: Wer mehr als 2500 Euro netto im Monat verdient, darf auch höhere Summen investieren. Plants4friends wirbt derzeit wegen der "hohen Nachfrage" vermehrt auch um Investoren, die mehr als 10.000 Euro beisteuern möchten. (Günther Oswald, 30.12.2016)