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Die bisher in Deutschland zwischen Frauen und Männern bestehende Lohnlücke von 21 Prozent sei ungerecht, sagt deutsche Ministerin Manuela Schwesig (SPD).

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Berlin – Die deutsche Regierung hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen beschlossen. Kern ist nach Angaben des Familienministeriums die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruchs: Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten müssen künftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Ministerin Manuela Schwesig (SPD) begrüßte den nach monatelangen Verhandlungen verabschiedeten Entwurf. Die bisher bestehende Lohnlücke von 21 Prozent sei ungerecht. "Deshalb brauchen wir dieses Gesetz", sagte Schwesig. "Das ist ein Durchbruch."

Der Auskunftsanspruch betrifft nach Angaben des Ministeriums 14 Millionen ArbeitnehmerInnen – Männer und Frauen gleichermaßen. Damit werde die Unternehmenskultur verändert, sagte Schwesig. Für sie ist das Gesetz nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten ein weiterer Schritt zu mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft. GegnerInnen bei ChristdemokratInnen und ArbeitgeberInnen befürchten vor allem einen hohen bürokratischen Aufwand. (APA, 11.1.2017)