Eine neue Regelung der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) für die Physiotherapie sorgt für Aufregung unter Heilmasseuren. Da seit 1. Jänner 2017 auf den ärztlichen Verordnungen nur drei Zeiteinheiten für aktive und passive Therapie, aber nicht mehr das Wort Massage vermerkt ist und zudem der Kostenzuschuss von zwei Euro entfällt, würden sie Patienten verlieren, so die Kritik der Masseure.

Heilmasseure sind auf die Verordnungen durch einen Arzt angewiesen. "Wenn aber jetzt die Ordinationshilfe zum Patienten sagt, Massagen gibt es nicht mehr, dann wird uns über Nacht der Grundstock an Patienten weggenommen. Das Berufsbild wird abgedreht", empörte sich eine Heilmasseurin im Gespräch mit der APA. Sie verglich das Problem mit einem freiberuflichen Tischler, der kein Holz mehr bestellen darf. Statt zwölf Patienten am Tag würden zu ihr in die Praxis jetzt nur mehr drei kommen, so die Salzburgerin.

Die Gebietskrankenkasse kann die Kritik nicht nachvollziehen. Heilmasseure seien keine Vertragspartner der SGKK, erklärte deren Sprecherin Karin Hofer. Es habe deshalb nie Massagen auf Krankenschein gegeben. Die bisherige minimale Rückerstattung für Massagen in Höhe von zwei Euro sei mit Jahresanfang eingestellt worden, weil dies wegen des geringen Betrages niemandem etwas gebracht habe. Das Porto für die Einreichung habe dem Patienten fast mehr gekostet als der Kostenzuschuss.

Massagen selbst bezahlen

Die Streichung von zwei Euro schade den Heilmasseuren nicht, meinte die SGKK-Sprecherin. Ärzte könnten sehr wohl Massagen verordnen, die der Patient wie bisher selbst bezahlen müsse. Nur 600 Patienten hätten einen Kostenzuschuss beantragt, das sei keine große Anzahl bei 60.000 Physiopatienten im Jahr. Für die Physiotherapie verbuche die SGKK mittlerweile Ausgaben von 20 Millionen Euro im Jahr. Durch das "Qualitätssicherungsmodell", das zusammen mit Ärzten und der Physio Austria (Bundesverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs, Anm.) erarbeitet worden sei, würden die Kosten für die SGKK eher steigen, entgegnete Hofer der Kritik, bei der neuen Regelung handle es sich um ein "Sparpaket".

Die SGKK habe diese neue Regelung deshalb vereinbart, um aktive Bewegungstherapien zu fördern, das sei das klare Ziel, sagte Hofer. Internationale Studien hätten gezeigt, dass aktive Behandlungen gute Ergebnisse bringen. Das seien aber keine Wohlfühl-Behandlungen, bei denen man sich hinlege und massieren lasse. Der Physiotherapeut dürfe im Rahmen der Gesamttherapie zwar massieren, die aktive Therapie müsse aber im Vordergrund stehen.

Auf der Verordnung werden seit heuer die Dauer und Anzahl der Therapien angegeben, der Physiotherapeut führt dann nach seinem Fachwissen die Behandlungen durch. Teilmassagen werden nicht mehr wie bisher als Einzelleistung extra verordnet. Lymphdrainagen, die Heilmasseure durchführen können, fallen unter die Physiotherapiepakete "PT1" und "PT2". Dafür erhalte der Patient nach wie vor einen Zuschuss von sechs Euro für 30 Minuten oder acht Euro für 45 Minuten, erläuterte die SGKK-Sprecherin.

Therapieform abgewürgt

Einige Heilmasseure können der Argumentation der SGKK nicht folgen. Der Zuschuss von zwei Euro für die Massage – für 45 Minuten würden dem Patienten zirka 45 Euro verrechnet – sei trotz des geringen Betrages bisher deshalb nicht unwesentlich gewesen, weil die Zusatzversicherungen diese Leistung dann eher anerkannt haben, erklärte ein Heilmasseur gegenüber der APA. Er befürchtet dass die Zusatzversicherungen nun aussteigen und sprach von einem "Vernichtungsfeldzug gegen Masseure". Die SGKK habe mit der neuen Regelung die Therapieform Massage bewusst abgewürgt. "Heilmasseure dürfen ohne eine ärztliche Verschreibung nicht an Kranken tätig werden. Wenn die Diktion lautet, Massagen helfen nicht, dann werden diese auch nicht von den Ärzten verschrieben. Sind Heilmassagen nicht in PT1 integriert und der Patient bekommt auch kein Geld zurück, wird der Patient zum Physiotherapeuten gehen", sagte der Masseur.

Der Landesinnungsmeister der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Rudolf Hannes Enzinger, erklärte dazu, aufgrund einer fehlenden vertraglichen Bindung mit der SGKK könne man keinen Einfluss auf diesen Prozess nehmen. Seiner Meinung nach dürfen Heilmasseure sehr wohl bei Verordnungen lautend auf "PT1" und "PT2" massieren. Die neue Regelung bedürfe noch einer Aufklärungszeit. Es gebe derzeit eine Verunsicherung bei den Masseuren, sagte Enzinger. (APA, 1.2.2017)