Markus Breitenecker, Geschäftsführer von ProSiebenSat1Puls4.

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Herbert Kloiber, Chef der Tele München Gruppe, verkauft ATV.

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ProSiebenSat1Puls4 und ATV im österreichischen TV-Markt.

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Wien – ATV-Eigentümer Herbert Kloiber konnte offenbar tatsächlich Fakten schaffen – so viele österreichische Medienhäuser sich zuletzt auch um seinen Sender anstellten.

Die Mediengruppe um Österreich, die Mediaprint mit Krone und Kurier und dann auch noch Heute zeigten Interesse, legten Angebote, oder kündigten welche an. Doch Kloiber verhandelt nur mit ProSiebenSat1Puls4 – dem wettbewerbsrechtlich schwierigsten Käufer.

Beherrschend ohne ATV

Denn die von Markus Breitenecker aufgebaute und geführte Tochter des Münchner TV-Konzerns ProSiebenSat1 beherrscht nach den Kriterien des Gesetzes schon ohne ATVdenTV-Werbemarkt. 37 Prozent des Bruttowerbevolumens im österreichischen Fernsehen laufen bei ProSieben, Sat1, Puls4, Kabel1 oder Sixx. ATV und ATV 2 kommen auf weitere sechs Prozent.

Im Zuschauermarkt reicht ProSiebenSat1Puls4 nur beim jungen Publikum bis 29 Jahre klar in die die kartellrechtliche Problemzone von 30 Prozent. In der Werbezielgruppe kommt sie mit ATV und ATV 2 auf gemeinsam rund 30 Prozent.

Doch am Donnstagabend ließ die Wettbewerbsbehörde verlauten: "Die vorgeschlagenen Auflagen der Zusammenschlusswerber erscheinen geeignet, die wettbewerbsrechtlichen Probleme und die Themen zur Medienvielfalt zu lösen." Und Behördenchef Theodor Thanner: "Ich bin zuversichtlich, dass der Zusammenschluss nach Ablauf der Frist – Phase 1 – mit geeigneten Auflagen freigegeben werden kann."

Mittel-Auflage

Welche Auflagen könnten das sein, die einen Rest an Eigenständigkeit des ATV-Programms abzusichern versuchen? Denkbar wären etwa Vorgaben für österreichische Produktionen auf ATV, für eigene Nachrichtensendungen und -beiträge, für ein eigenes Budget in bestimmter Mindesthöhe oder auch für ein eigenes Management ohne Funktion beim Mutterkonzern ProSiebenSat1Puls4.

In den nächsten Tagen dürfte der Zusammenschluss von ProSiebenSat1 und ATV formell bei der Behörde angemeldet werden – samt in Vorgesprächen ausverhandelten Auflagen. Die Behörde kündigte am Donnerstagabend an, dass "die vorgeschlagenen Auflagen zeitnah nach einer Anmeldung veröffentlicht und einem Markttest unterzogen werden".

Markttest meint:Andere Unternehmer können sich binnen 14 Tagen zu Zusammenschluss und Auflagen äußern. Andere Interessenten können sich noch zu Wort melden, versuchen, die Behörde umzustimmen – und den Deal doch noch vor ein Kartellgericht zu bringen. Die Behörde klang Donnerstag nicht danach. (fid, 2.2.2017)