Klagenfurt – Johann Polzer, Geschäftsführer der Kärntner Landesgesellschaft LIG und Angeklagter im BZÖ-Wahlbroschüren-Prozess, hat am Donnerstag einen Befugnismissbrauch aufgrund politischen Drucks zugegeben. Sein Kollege Rene Oberleitner schloss sich an. Beide bekamen eine Diversion. Sie müssen 18.000 bzw. 20.000 Euro Geldbuße zahlen, außerdem je 1.000 Euro Schadenersatz und 2.000 Euro Pauschalgebühren.

Polzer sagte, es sei klar gewesen, dass die Broschüre unmittelbar vor der Landtagswahl 2009 versendet werden sollte: "Es war mir durchaus bewusst, dass es einen gewissen Werbewert fürs BZÖ geben wird." Richter Christian Liebhauser-Karl: "Dass das nicht mit den Sorgfaltspflichten eines Geschäftsführers der LIG einhergeht, war Ihnen klar?" – "Ich hätte mich mehr dagegen engagieren müssen. Ja, ich habe das letztlich so mitgetragen", antwortete Polzer. "Ich höre zwischen den Zeilen eine Verantwortungsübernahme. Heißt das, dass Sie einsehen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben?", hakte der Richter nach. "Das ist richtig. Es war wahrscheinlich so, dass ich sie verletzt habe."

Diversion angenommen

Nachdem Polzer die Diversion angenommen hatte, bat Anwalt Richard Soyer seinen Mandanten Oberleitner zu einer ergänzenden Einvernahme. Oberleitner hatte beim letzten Prozesstermin vehement jede Schuld von sich gewiesen. "Wir haben das Projekt gemeinsam getragen, aber nicht gewollt. Wir müssen gemeinsam die Verantwortung übernehmen. Das möchte ich hiermit tun", erklärte Oberleitner. "Es ist richtig, dass ich meine Geschäftsführerverpflichtungen in Kenntnis der Verwendung öffentlicher Gelder sowie der Tatsache, dass Teile der Broschüre für Werbemaßnahmen des BZÖ verwendet wurden, verletzt habe."

Die Befragung Oberleitners durch Richter Liebhauser-Karl wurde dann grundsätzlich. Der Geschäftsführer sagte, das Verhältnis zwischen GmbH und Eigentümer sei bei Landesgesellschaften "weit enger" als in der Privatwirtschaft. "Das ist definitiv ein Systemfehler. Auch wenn immer wieder die Diskussion ist, welche Aufgabe hat ein Büroleiter? Formalrechtlich keine, realpolitisch und im täglichen Leben sind sie der verlängerte rechte und linke Arm des politischen Referenten."

Gewusst und angeschafft

Die angeklagten Politiker hätten seiner Wahrnehmung nach alles gewusst und angeschafft. "Wahrscheinlich denken Politiker, wenn mein Gesicht aus einer Broschüre, aus dem Fernsehen herauslacht, dann ist das ein Werbewert für mich, dass das immer zu ihrem Vorteil und von Nutzen für ihre politische Funktion ist." Der "übergeordnete Zweck und die Intention" der Broschüre und deren Versendung sei wohl ein "positiver Effekt für die wahlwerbende Partei BZÖ" gewesen, sagte Oberleitner. "Was kann man tun, dass das in Zukunft generell nicht mehr passiert?", fragte Richter Liebhauser-Karl. Oberleitner: "Eine GmbH ist das falsche Rechtskonstrukt für Landesgesellschaften. Es muss in Richtung Aktiengesellschaft gehen, da sind die Geschäftsführer wesentlich besser geschützt. Das wäre höchst an der Zeit und notwendig." Jedem seiner Kollegen könne es so gehen wie ihm selbst.

Die Differenz bei der Geldbuße von Polzer und Oberleitner ergebe sich aus unterschiedlichen Sorgepflichten, erklärte Richter Christian Liebhauser-Karl. Staatsanwalt Eberhard Pieber hatte keine Einwände gegen die Diversionen. Die für den Nachmittag geplante Einvernahme von Exlandeshauptmann und nunmehr FPÖ-Bundesrat Gerhard Dörfler wurde vorverlegt. Der Angeklagte möge um 11.00 Uhr erscheinen, sagte der Richter zu Dörflers Anwalt Gerd Tschernitz. (APA, 9.2.2017)