Wien – Die Schulpartner sollen nun doch bei der Klassenschülerhöchstzahl mitreden, berichtet das Ö1-"Mittagsjournal". Wie geplant sollen zwar die Schulleiterinnen und Schulleiter künftig alleine entscheiden können, ab welcher Größe Klassen eingerichtet werden und ab wann eine Klasse – etwa in Fremdsprachen – in zwei Gruppen geteilt wird. Für Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter könnte aber eine Art Vetorecht kommen.

Pflichtschullehrer-Gewerkschafter Paul Kimberger verneint im Gespräch mit dem STANDARD allerdings, dass die Verhandlungen abgeschlossen sind. "Ich bestätige nichts, noch dementiere ich etwas." Er sei gerade auf dem Weg zu einer neuen Verhandlungsrunde. Die Sprecher von Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) wollten den Bericht auf Anfrage nicht kommentieren.

Lehrergewerkschaft, Eltern- und Schülervertreter hatten die Pläne zur Abschaffung der Klassenschülerhöchstzahl zuvor massiv kritisiert. Dem Ö1-Bericht zufolge bekommen sie nun eine Art Vetorecht: Wenn zwei Drittel der Interessenvertreter gegen die Entscheidung des Direktors sind, entscheidet die Schulbehörde. Derzeit legen die Schulpartner die Teilungszahlen für Gruppen gemeinsam im Schulgemeinschaftsausschuss fest, die Klassenschülerhöchstzahl von 25 Schülern ist im Gesetz festgeschrieben.

Plan seit 2015

Die Ausweitung der Schulautonomie planen SPÖ und ÖVP schon seit November 2015. Bildungsministerin Hammerschmid und Mahrer wollen wie berichtet eine Ausweitung der Kompetenzen für Direktoren. Sie sollen künftig auch mehr Mitspracherecht bei der Auswahl von Lehrerinnen und Lehrern bekommen. Vorgesehen ist auch ein spezieller Hochschullehrgang, der für künftige Schulleiter verpflichtend sein wird.

Einzelne Schulstandorte sollen sich zu Schulclustern zusammenfinden können. Bei Bundesschulen – also bei Gymnasien und berufsbildenden höheren Schulen – kann laut Ö1 das Bildungsministerium entscheiden, welche Schulen zusammenarbeiten müssen. Den Volksschulen und Neuen Mittelschulen, für die weiter die Länder zuständig sind, steht demnach eine Kooperation frei.

Ein Gesetzesentwurf ist zudem für die Schulverwaltungsreform in Arbeit. Statt je einer Behörde für Bund und Land soll es künftig eine gemeinsame "Bildungsdirektion" in jedem Bundesland geben. SPÖ und ÖVP haben sich in ihrem Regierungsübereinkommen vorgenommen, diese Reformen bis zum April zu beschließen. (koli, 3.3.2017)