Grünen-Bildungssprecher Harald Walser war selbst AHS-Direktor.

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Wien – Es ist eine "Rechtsschutzlücke", die seit Jahrzehnten besteht, die aber bisher de facto durch die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) geschlossen wurde. Es geht um abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber für eine Schuldirektion, denen der VfGH – anders als der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seiner langjährigen Rechtspraxis – Parteienstellung zugesprochen hat. Sie konnten dann ihre Nichternennung juristisch bekämpfen oder zumindest höchstgerichtlich bewerten lassen.

Dramatische Konsequenzen

Nun hat sich die Situation insofern geändert, als der VfGH wiederholt die Behandlung von Beschwerden von übergangenen Direktorspostenbewerbern mit der Begründung ablehnte, das könne der Verwaltungsgerichtshof entscheiden, sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer im STANDARD-Gespräch: "Das hat dramatische Konsequenzen für den Rechtsschutz, denn der VwGH gewährt keinen Rechtsschutz." Dieser neuen Judikatur entsprechend, könnten abgelehnte Schulleiter künftig weder den VfGH noch den VwGH anrufen. Sie müssten, egal ob es im Bestellungsverfahren Fehler oder etwa Diskriminierungen gab, die Ernennung des Konkurrenten hinnehmen, ohne den Rechtsweg beschreiten zu können.

Das sei besonders problematisch im Zusammenspiel mit einer geplanten neuen Regelung im Lehrerdienstrecht, sagt der Bildungssprecher der Grünen, Harald Walser, zum STANDARD: "Die alte Rechtsschutzlücke wird noch größer, wenn das kommt, worauf sich Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) mit der Lehrergewerkschaft geeinigt hat." Geplant sind künftig "Begutachtungskommissionen", bestehend aus vier Leuten, "die den rot-schwarzen Proporz – mit deutlich schwarzer Schlagseite – auf immer und ewig prolongieren würden, und kein abgelehnter Bewerber könnte sich dagegen wehren", warnt der Grünen-Politiker.

Zwei Dienstgebervertreter (der Direktor und ein von ihm benannter Landesschulinspektor) plus auf der anderen Seite ein Gewerkschafts- und ein Personalvertreter – vom Zentralausschuss der Beamtengewerkschaft ernannt: "Somit hat die schwarze FCG-Fraktion auf alle Fälle und auch in 'roten Bundesländern' 50 Prozent, in 'schwarzen Bundesländern' stellt die ÖVP sogar automatisch alle vier Mitglieder", erklärt Walser.

Rechtsweg sicherstellen

Er hat selbst den Rechtsweg beschritten, als es 2003 im Zuge seiner späteren Ernennung zum Direktor des Gymnasiums Feldkirch zu allzu offenkundigen Verhinderungsmanövern gekommen war. Diese Möglichkeit müsse es auch in Zukunft geben. Walser wird daher einen Initiativantrag für eine Änderung des Beamtendienstrechtsgesetzes einbringen, mit dem die Parteistellung abgelehnter Bewerber um einen Direktorsposten sichergestellt werden soll.

Ein Weg bliebe übergangenen Kandidaten: der "mühsame" (Mayer). Sie könnten Amtshaftung geltend machen. Das brächte ihnen zwar nicht den Direktorsjob, aber Schadenersatz – den die Republik zahlen müsste. Darum wäre, so Walser, die Schließung der Rechtsschutzlücke auch im finanziellen Interesse des Bundes. (Lisa Nimmervoll, 27.3.2017)