Auch Deutschland würde die Höhe des Kindergeldes für im Ausland lebende Kinder gern an das Niveau der Herkunftsländer anpassen.

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Berlin/Wien – Ähnlich wie die österreichische Regierung möchte auch das deutsche Bundeskabinett Familienleistungen für EU-Ausländer teilweise kürzen. Am Mittwoch wurden in Berlin Eckpunkte zur beabsichtigten Kürzungen des Kindergeldes beschlossen.

Vorgesehen ist demnach eine Absenkung der Leistungen auf das Niveau des Landes, in dem die Kinder wohnen. Konsequenzen hat der Beschluss aber zunächst nicht, da die deutsche Regierung wegen europarechtlicher Bedenken auf gesetzgeberische Schritte verzichtet.

Dauerhaft im Ausland

Gesetzespläne aus dem deutschen Finanzministerium hatten zuvor vorgesehen, die Kindergeldzahlungen je nach Heimatland zu reduzieren, wenn sich Kinder von in Deutschland lebenden EU-Ausländern dauerhaft im Ausland aufhalten.

Berichten zufolge waren für Rumänien, Polen, Ungarn, Kroatien und Bulgarien 50 Prozent und für Griechenland, Tschechien oder Zypern 75 Prozent des in Deutschland geltenden Kindergeldsatzes geplant. Für Belgien oder Schweden sollte der volle Satz gezahlt werden. Im Jahr 2016 wurden – laut Bundesagentur für Arbeit – für rund 168.400 in anderen EU-Staaten lebende Kinder ausländischer EU-Bürger knapp 537 Millionen Euro Kindergeld ausgezahlt.

ÖVP drängt

In Österreich drängt vor allem die ÖVP auf eine Indexierung der Familienbeihilfe an das Niveau der Herkunftsländer. Zuletzt erklärte ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner aber, dass man vorerst von einem nationalen Alleingang absehen werde und eine Abstimmung mit der EU-Kommission anstrebe. Diese Vorgangsweise unterstützt auch die SPÖ.

Die Kommission hat sich bisher aber stets gegen eine Absenkung der Familienleistungen für EU-Ausländer ausgesprochen – das gilt sowohl für die deutschen als auch für die österreichischen Pläne.

In Deutschland gibt es zudem noch weitere rechtliche Probleme, etwa wenn Kinder von Deutschen zeitweise im Ausland leben. Auch die deutsche Opposition lehnt die Kürzungen als europafeindlich ab.

Vorurteile

Ebenfalls Widerspruch kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "Die Pläne zur Senkung des Kindergeldes für im Ausland lebende Kinder, deren Eltern aber in Deutschland leben, folgen Vorurteilen gegenüber hier lebenden ausländischen Mitbürgern", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin. Zudem stehe das Vorhaben im Widerspruch zur Arbeitnehmerfreizügigkeit der Europäischen Union. Auch hätten in Deutschland lebende ausländische Arbeitnehmer oft sogar einen besonders hohen finanziellen Aufwand zu bewältigen, um ihren Verpflichtungen gegenüber den im Ausland lebenden Kindern nachzukommen. (APA, red, 12.4.2017)