Wien – Höhere Auszahlungsbeträge, eine Ausweitung des Bezieherkreises sowie neue Zuschläge für ältere Studierende soll die von ÖVP und SPÖ geplante Neuregelung der Studienbeihilfe bringen. Laut einem gemeinsamen Initiativantrag, der kommende Woche im Wissenschaftsausschuss behandelt wird, soll etwa die Höchststudienbeihilfe um 18 Prozent steigen.

Konkret steigt die "normale" Höchststudienbeihilfe von monatlich 424 auf 500 Euro bzw. 5.088 auf 6.000 pro Jahr. Der erhöhte Satz für Vollwaisen, Verheiratete, Studierende mit Kind sowie nicht am Studienort Wohnende wird außerdem von monatlich 606 auf 715 Euro erhöht (8.580 statt 7.272 Euro pro Jahr). Darüber hinaus sollen künftig auch Studierende über 24 neu unter die Gruppe mit erhöhter Beihilfe fallen. Im gleichen Ausmaß werden die Stipendien für sogenannte Selbsterhalter angehoben – das sind Personen, die sich vor der ersten Zuerkennung der Beihilfe durch Einkünfte mindestens vier Jahre zur Gänze selbst erhalten haben.

Künftig mehr Studierende im Bezieherkreis

Nicht nur die Höhe der Stipendien soll steigen, sondern auch der Bezieherkreis. Das erfolgt etwa durch die Anhebung der für die Berechnung der zumutbaren Unterhaltsleistung der Eltern geltenden Einkommen. Eltern können also mehr verdienen, ohne dass diese Einkünfte für den Unterhalt der Kinder herangezogen werden. Dadurch haben mehr Studierende Anspruch auf Beihilfen bzw. auf höhere Beihilfen. Neu geregelt werden auch die Absetzbeträge für die Bemessungsgrundlagen bzw. etwaige Freibeträge.

Großer Gewinner sind Ältere: Studierende ab 27 Jahren sollen künftig einen automatischen monatlichen Zuschlag von 40 Euro (bisher 30 Euro) erhalten, außerdem soll es einen neuen Zuschlag für Studierende bereits ab 24 Jahren geben: Dieser wird monatlich 20 Euro betragen.

Derzeit werden pro Jahr rund 200 Mio. Euro für die Studienförderung ausgegeben. Durch die Neuregelung, durch die die seit 2008 nicht mehr allgemein angehobene Studienbeihilfe valorisiert wird, soll dieser Betrag um rund 60 Mio. Euro steigen. Die Zahl der Beihilfenbezieher würde sich demnach von etwa 40.000 auf 44.000 bis 46.000 erhöhen. (APA, 26.5.2017)