Andreas Gabalier im April 2017 im Musikverein.

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Er hätte – anders als der Musikverein – Andreas Gabalier nicht im Konzerthaus spielen lassen, sagte der Chef des Wiener Konzerthauses, Matthias Naske, in einem Interview mit der "Presse". "Man muss wissen, wer Gabalier ist, wofür er steht, und dann abwägen." Ein Hubert von Goisern würde sehr viel besser ins Konzerthaus passen.

Diese öffentlich vorgetragene Meinung des Konzerthauschefs nahm Gabalier zum Anlass, eine Klage, bewertet mit einem Streitwert von 500.000 Euro, einzubringen. Gabaliers Anwalt sagte dazu im "Kurier" vom 2. Juni, Naske stelle durch seine Aussage den Künstler ins rechte Eck. "Wenn der Künstler als 'rechter Recke' in der Kunstszene wahrgenommen wird, dann verweigern auch andere Veranstalter und Künstler die Zusammenarbeit mit ihm." Schließlich meinte er, die Aussagen des Konzerthauschefs "erinnern an die dunkelsten Seiten unserer Geschichte".

Niemand verbietet Gabaliers Musik

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat im Jahr 2012 beim Akademikerball Ähnliches mit seiner Aussage, die FPÖ-Mitglieder seien wegen Ausgrenzung ihrer Politik "die neuen Juden", versucht.

Beiden fehlt es am richtigen Geschichtsverständnis. Der Begriff "entartete Kunst", das Verbot jedes Auftritts von Juden generell im gesamten Reichsgebiet, die Vertreibung der Künstler ins Ausland, die Verfolgung bis in den Tod, das war dem Regime der Nationalsozialisten vorbehalten und ist mit nichts zu vergleichen!

Naske hat Gabalier nicht seine Musik und Kultur untersagt. Niemand verbietet Gabaliers Musik, niemand verfolgt ihn wegen seiner Herkunft und Rasse, verbrennt seine Werke, niemand zerrt ihn in ein Konzentrationslager und bedroht ihn und seine Familie mit Folter und dem Tod.

Meinungsäußerung Naskes

Naske hat lediglich seine rechtlich zulässige Meinung geäußert und die Entscheidung getroffen, dass das Konzerthaus kein geeigneter Platz für Gabalier sei. Jedem Konzertveranstalter steht es frei, einen Künstler bei sich auftreten zu lassen oder eben nicht. Er hat dies mit seiner rechten Ideologie begründet. Gabalier wird mit seiner Klage nicht durchdringen.

Dass sich Gabalier über Naske derart aufregt, ist nicht verständlich, umso mehr, als er sich gezielt selbst im rechtskonservativen Bereich der Gesellschaft positioniert. In einem Facebook-Posting hat Gabalier Strache nach seinem Auftritt in einer "Elefantenrunde" verteidigt und sogar das Publikum als politisch nicht neutral bezeichnet. Das Cover seines Albums "Volks-Rock-'n'-Roller" und die darauf von ihm eingenommene Körperpose erinnern laut Ljubiša Tošić im STANDARD 2012 an ein Hakenkreuz. Auch in Texten seiner Lieder lassen sich Passagen finden, die als "rechtsverbunden" angesehen werden können. "Man hat's nicht leicht auf der Welt, wenn man als Manderl noch auf ein Weiberl steht", sagte Gabalier. "Ich werde nicht mehr zum Amadeus kommen. Da wird linksradikale Hetze betrieben." Michael Völker meinte dazu im STANDARD 2015, dass Gabalier dort steht, wo er hingehört: im rechten Eck. Das hat Gabalier damals nicht geklagt.

Gabalier sollte sich entschuldigen

Die Behauptung Gabaliers, das Verhalten des Konzerthausdirektors "erinnere an dunkelste Seiten unserer Geschichte" (der Vorwurf stammt von Gabalier; mit Sicherheit ist das nicht die Ansicht seines Anwalts, der dem Vernehmen nach Berater von Landeshauptmann Peter Kaiser ist. Er hat es lediglich als sein Anwalt in seinem Namen transportiert), ist hingegen auch rechtlich nicht zulässig und klagbar. Sie enthält im Tatsachenkern klar den Vorwurf, Naske verhalte sich wie die Nationalsozialisten. Sie enthält den Vorwurf eines unehrenhaften, ja sogar gegen strafrechtliche Normen des Verbotsgesetzes verstoßenden Verhaltens.

Der Konzerthausdirektor kann durchsetzen, dass Gabalier seine unwahre – zweifelsfrei kreditschädigende – Tatsachenbehauptung öffentlich widerruft, in aller Zukunft nicht mehr wiederholt, und er kann darüber hinaus einen Strafantrag stellen. Wenn einer erfolgreich klagen kann, dann Naske den Rocksänger und nicht umgekehrt. Gabalier sollte sich deshalb schnell öffentlich entschuldigen, um gerichtlichen Schritten zu entgehen. (Georg Zanger, 8.6.2017)