Wien – Gerlinde Pommer will ihr Haus zurück. Das am 14. Jänner von der Republik per Gesetz enteignet wurde. Um "Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes oder ein bejahendes Gedenken an den Nationalsozialismus" zu unterbinden, wie es in dem Enteignungsgesetz heißt. Denn das Gebäude in der Salzburger Vorstadt 15 im oberösterreichischen Braunau ist jenes Haus, in dem am 20. April 1889 Adolf Hitler geboren wurde.

Die Vorbesitzerin hat den Verfassungsgerichtshof angerufen. Selbst kommt sie nicht zur Verhandlung. "Sie ist schwer krank", erklärt ihr Anwalt Gerhard Lebitsch den Höchstrichtern. "Außerdem ist ihr Gatte gestern operiert worden. Und sie schätzt den Medienrummel nicht."

Kein rechtsextremes Pilgerziel

Noch weniger schätzt sie nach seiner Darstellung, wie die Republik mit ihr umgegangen ist. Lebitsch versteht mehrere Punkte des Gesetzes nicht. Erstens, warum es eine Enteignung braucht, wenn man verhindern will, dass das Haus rechtsextremes Pilgerziel wird. "Das haben auch die Sicherheitsbehörden nicht verhindern können. Aber warum soll das Interesse nur durch einen Eigentümerwechsel verhindert werden können?"

Pommers Vorfahren hatten das Haus 1912 erworben, im Jahr 1938 kaufte die NSDAP den Bau und ließ ihn unter Denkmalschutz stellen. 1952 wurde das Haus von der Republik zurückgegeben und zunächst an die Stadt Braunau vermietet, die es unter anderem für Unterrichtszwecke nutzte. "Meine Mandantin hat selbst dort die Schulbank gedrückt", schildert Lebitsch.

Im Jahr 1972 wurde die Republik Mieterin, 1977 zog die Lebenshilfe als Untermieterin ein. 2011 war diese Episode zu Ende: Pommer weigerte sich nach Darstellung des Innenministeriums, die Räume behindertengerecht umbauen zu lassen.

Klima verschlechterte sich

"Es kam zu Klimaverschlechterungen zwischen den Parteien", gesteht der Rechtsvertreter zu. "Es gab Kommunikationsschwierigkeiten, Frau Pommer war auch immer wieder auf Reisen und nicht in Österreich." Es sei ihr aber nie darum gegangen, etwas zu verhindern, beteuert er.

Und überhaupt: Selbst wenn die Enteignung rechtens sei, ihr Umfang ist es aus seiner Sicht jedenfalls nicht. Denn durch das Gesetz bekam die Republik die gesamte Liegenschaft von rund 1.500 Quadratmetern, das Haus selbst habe aber nur 500. Was also beispielsweise die als Parkplatz vermietete Fläche hinter dem Haus mit Hitler zu tun hat, erschließt sich ihm nicht.

Es habe zwar im Vorjahr ein Kaufangebot gegeben, dessen Höhe will er aber nicht verraten. Auch die nun in Aussicht stehende Entschädigungssumme sei auf diesem Niveau. "Es ist für Frau Pommer nicht akzeptabel", meint Lebitsch dazu. Auch im Innenministerium gibt man keine Auskunft über die Entschädigung, verweist aber darauf, dass sie dem Marktwert für ein stark renovierungsbedürftiges Haus entspricht und per Gutachten festgestellt wird. Gegen die bescheidmäßig festgesetzte Summe kann Pommer dann gerichtlich vorgehen.

Tiefgreifende Umgestaltung

Vor den Verfassungsrichterinnen und -richtern erklären die Vertreter des Innenressorts und des Bundeskanzleramts jedenfalls ihre Sicht der Dinge. Die Verhinderung einer NS-Pilgerstätte sei der einzige Grund für die Enteignung gewesen. Denn eine Kommission sei zu dem Schluss gekommen, "nur eine tiefgreifende architektonische Umgestaltung der gesamten Liegenschaft" könne das erreichen.

Pommer habe beispielsweise in der Vergangenheit ein Angebot, das Gebäude um 1,6 Millionen Euro umzubauen, abgelehnt. Und die Republik habe sich in der Vergangenheit auch generös gezeigt. Es seien immer nur zehnjährige Mietverträge abgeschlossen worden, der Mietzins sei rasant gestiegen. "Bei der ersten Vertragsverlängerung 1982 um 40 Prozent, 1992 hat er sich dann vervierfacht", rechnet ein Beamter vor. Um die 5.000 Euro sollen es zuletzt gewesen sein.

Wann der Gerichtshof ein Urteil fällt, ist noch offen, ebenso, ob die Entscheidung schriftlich ergeht oder öffentlich verkündet wird. (Michael Möseneder, 22.6.2017)