Die Auflagen gelten für alle Studierenden in Österreich, die ein Sprachniveau von B2 nachweisen müssen.

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Wien – Auf außerordentliche Studierende, die sich aktuell um eine ordentliche Zulassung zum Studium an der Universität Wien bemühen, kommt eine neue Hürde zu. Im April hatte der Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) geurteilt, dass sie ihre Deutschkenntnisse für die Zulassung nur noch über die Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) des Vorstudienlehrgangs (VWU) nachweisen können. Bisher war das auch über das externe ÖSD-Zertifikat möglich.

Der Verwaltungsgerichtshof urteilte in dem Fall einer Studentin mit kosovarischer Staatsbürgerschaft, die von Juli 2014 bis Juli 2016 eine Aufenthaltsbewilligung als Studierende hatte. Von Oktober 2014 bis August 2016 sei sie als außerordentliche Studierende eines Vorstudienlehrgangs inskribiert gewesen. Die Studierende sei aber nicht zur Ergänzungsprüfung aus Deutsch im Rahmen des Lehrgangs angetreten, da sie im Juli 2016 an einem privaten Sprachinstitut die Prüfung zum ÖSD-Zertifikat B2 bestanden hatte.

"Kein Studienerfolg"

Seit Oktober 2016 war sie ordentliche Studentin des Masterstudiums Wirtschaftsinformatik. Gestützt auf zwei von der Universität Wien eingeholte Stellungnahmen hielt das Verwaltungsgericht fest, dass zur Ablegung der Ergänzungsprüfung aus Deutsch im Rahmen des Vorstudienlehrgangs eigene Kurse abgehalten würden.

Darüber hinaus bediene sich die Universität Wien Partnereinrichtungen, zu denen die Sprachschule der Betroffenen nicht zählte. Die abgelegte Deutschprüfung auf dem Niveau B2 sei "außerhalb des Vorstudienlehrgangs bei einer anderen Institution absolviert worden. Dieses Zertifikat kann daher nicht dem Vorstudienlehrgang zugerechnet werden", heißt es im Beschluss des Gerichts. Daher könne kein Studienerfolg nachgewiesen werden.

Der Hochschülerschaft an der Uni Wien würden seither "die Türen eingelaufen", wie Vorsitzende Lena Köhler (Gras) dem STANDARD erzählt. Denn bis dato wurden von der Universität Wien alle Zertifikate von privaten Sprachzentren anerkannt. Nun habe sich die Universität dazu entschlossen, dem Verwaltungsgerichtshof zu folgen und ebendiese Prüfungsbestätigungen nicht mehr anzuerkennen. "Plötzlich werden bereits absolvierte Prüfungen nicht mehr anerkannt, und die betroffenen Studierenden stehen vor immenser Unsicherheit", sagt Köhler. "Ohne diese zusätzliche Prüfung bekommen die Studierenden keine ordentliche Zulassung zum Studium, was zum Verlust ihres Aufenthaltstitels und damit zur Abschiebung führen kann. Das bedroht Menschenleben."

Kritik kommt von der ÖH Uni Wien auch daran, dass der Verwaltungsgerichtshof sich lediglich auf den Fall einer Drittstaatsangehörigen mit dem Aufenthaltstitel "Studierende" bezogen hat. Die Universität Wien würde die neue Regelung nämlich auf alle Studierenden, die den Nachweis B2 erbringen müssen, ausweiten, erklärt die Mitarbeiterin im Ausländerreferat der ÖH, Aisan Fekri Afshar, dem STANDARD. Dadurch würden Studierende daran gehindert, "in Österreich ein reguläres Studium aufzunehmen". Zudem sei das Niveau der Kurse, die über den Vorstudienlehrgang und dessen Partnerorganisationen angeboten werden, geringer als die "sehr schwere Prüfung" des Vorstudienlehrgangs, die "über dem Niveau B2" liege.

Uni Wien bemüht

"Wir haben es bis jetzt anders gehandhabt als die anderen Universitäten", heißt es aus dem Rektorat der Universität Wien gegenüber dem STANDARD. "Wir mussten aber zur Kenntnis nehmen, dass das nicht der beste Weg war." An den anderen Universitäten seien die privaten Kurse schon vor dem Urteil nicht akzeptiert worden, die Uni Wien wollte kulanter sein. Es habe sich allerdings gezeigt, dass das für Studierende gegenüber den Behörden nicht unbedingt hilfreich war, da diese den Nachweis nicht akzeptierten und der Verwaltungsgerichtshof ihnen in dem Urteil Recht gab. "Wir haben uns entschieden, es jetzt so wie die anderen Universitäten zu handhaben."

Betroffen sind laut Rektoratssprecherin Cornelia Blum jene Studierenden, die im Herbst ein B2-Niveau in Deutsch nachweisen müssen, um ein Studium zu beginnen. Das seien "nicht allzu viele". "Wir stimmen uns mit der Studienzulassung und der ÖH ab und bemühen uns, dass es allen Betroffenen klar ist, dass sie eventuell ein zweites Mal die Ergänzungsprüfung in Deutsch machen müssen."

Im Herbst gebe es dafür einen Prüfungstermin, der laut Uni Wien ausreichen sollte, damit alle, die studieren wollen, auch wirklich die Möglichkeit dazu bekommen.

Für die ÖH Uni Wien ist das zu wenig: "Es gibt keine Toleranzsemester, keine Übergangsfristen. Leute, die für eine Visumverlängerung den Nachweis erbringen müssen, haben nur den einen Termin im Herbst." (Oona Kroisleitner, 4.8.2017)