Besonders dramatisch wären die Neuerungen beim Teilkomplex Terminal Tower.

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Mehrere Angeklagte könnten auch von Änderungen des Beweismittelfälschung-Paragrafen profitieren. Grasser, der Lobbyist Walter Meischberger, der Makler Ernst Plech und ein Vermögensberater sollen ja "Lugurkunden" erstellt haben, um die angebliche Buwog-Schiebung zu vertuschen – alle genannten Personen bestreiten die Vorwürfe.

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Wien – Eine eingehende Beschäftigung mit der Buwog-Anklage führt automatisch zu einem Streifzug durch die jüngere Geschichte des Strafrechts. Die Änderungen diverser Paragrafen – von Untreue bis Bestechung – haben der Korruptionsstaatsanwaltschaft ein paar zusätzliche Hausaufgaben beschert. Denn der Verkauf der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete GmbH (Buwog) und allfällige Vergehen begannen schon 2002. Seither erfolgte Strafrechtsänderungen sind von der Justiz zu berücksichtigen.

Neuerungen gab es in der Periode etliche. Die haben unmittelbare Auswirkungen auf den Prozess, denn im Strafrecht gilt: Für die Angeklagten gilt immer die für sie vorteilhaftere Regelung. Dieses von Juristen Günstigkeitsprinzip genannte Gebot könnte in der Buwog noch Staub aufwirbeln. Könnte, denn alle Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, und es gilt selbstredend die Unschuldsvermutung.

Theoretisch wäre es denkbar, dass die Gesetzesänderungen eine Verurteilung vereiteln oder das Strafausmaß reduzieren. Ein Ansatzpunkt ist hier die Untreue, bei der eine inhaltliche Entschärfung und Abstriche bei den Sanktionen mit der 2016 in Kraft getretenen Strafrechtsreform Hand in Hand gingen. Unter dem Titel Entkriminalisierung hat Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), der in der Causa Buwog vorübergehend Angeklagte beraten hatte, das neue Regelwerk in Begutachtung geschickt. Die Wirtschaft war nach scharfen Höchstgerichtsentscheidungen alarmiert: Manager begäben sich bei der Übernahme unternehmerischen Risikos mit einem Fuß ins Kriminal, lautete der Tenor.

Grenzen für Hafstrafen

Daraufhin wurden u. a. die bei Untreue für Haftstrafen wesentlichen Grenzen geändert. Seither muss der zugefügte Vermögensschaden 300.000 Euro überschreiten, damit ein Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren verhängt werden kann. Davor lag die Schwelle bei 50.000 Euro. Das könnte nun beim Terminal Tower relevant werden. Bei diesem Teilkomplex im Fall Buwog geht es um die Einmietung von Finanz und Zoll in ein von Porr und Raiffeisen Landesbank Oberösterreich errichtetes Bürohochhaus beim Linzer Bahnhof.

Über das schon bei der Buwog angewandte Schema von Mittelsmännern soll der da malige Finanzminister Karl-Heinz Grasser auch beim Terminal Tower bestochen worden sein, damit die genannten Firmen ihre Immobilie gut vermieten können. So steht es sinngemäß in der Anklage.

Der springende Punkt: Als "Gegenleistung" für den Zuschlag an die Bauträger sollen 200.000 Euro an Provision geflossen sein. Sieben Angeklagten, darunter der nichtverhandlungsfähige frühere Raiffeisen-Boss Ludwig Scharinger und Grasser, werden Untreue und Beitrag zur Untreue vorgeworfen.

Es wäre im Falle einer Verurteilung möglich, dass sie wegen der Änderung des Paragrafen deutlich niedriger Strafen ausfassen. Allerdings sei neuerlich betont, dass die Unschuldsvermutung gilt.

Haftrahmen von fünf Jahren

Was ebenfalls bei dieser Betrachtung zu bedenken ist: Insbesondere bei Grasser wären höhere Haftstrafen wegen anderer Delikte möglich. Selbst wenn das fiktive maximale Strafausmaß bei der Untreue rund um den Terminal Tower auf drei Jahre reduziert wird, bleiben die vorgeworfenen Delikte Beweismittelfälschung und Geschenkannahme durch Beamte. Hier erstreckt sich der Haftrahmen auf fünf Jahre. Dazu kommt, dass die Änderung der Wertgrenzen bei der Buwog keine Rolle spielen, da hier von einem viel größeren Vermögensschaden ausgegangen wird. Dennoch wäre es – wieder rein hypothetisch – denkbar, dass es nur zu einer Verurteilung wegen Untreue beim Terminal Tower und somit zu niedrigeren Strafen kommt.

Mehrere Angeklagte könnten auch von Änderungen des Beweismittelfälschung-Paragrafen profitieren. Grasser, der Lobbyist Walter Meischberger, der Makler Ernst Plech und ein Vermögensberater sollen ja "Lugurkunden" erstellt haben, um die angebliche Buwog-Schiebung zu vertuschen – alle genannten Personen bestreiten die Vorwürfe. Seit 2011 kann das Delikt mit einer Geldstrafe geahndet werden, davor war zwingend Haft vorgesehen. Umgekehrt verhält es sich beim Tatbestand der Begünstigung, bei dem es zu einer Verschärfung kam. Für die Angeklagten gilt in diesem Fall die ältere, weil günstigere Regel.

In der Staatsanwaltschaft sieht man die Rechtsänderungen ziemlich gelassen. Sollten die Angeklagten tatsächlich von den diversen Novellen profitieren, hätten sie eben Glück gehabt, heißt es. (Andreas Schnauder, 12.12.2017)