Auf den ersten Blick ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs enttäuschend: Max Schrems darf Facebook nicht gemeinsam mit 25.000 anderen Nutzern verklagen. Das ist schade, weil ein derartiger Prozess dem sozialen Netzwerk wehgetan und es so womöglich zu mehr Datenschutz motiviert hätte. Doch der EuGH muss sich an der Rechtslage orientieren, die offenbar keine derartigen Sammelklagen vorsieht. Der Spielball liegt also bei der Politik, die in diesem Bereich, wie so oft, auslässt.

Viel wichtiger ist aber, dass Schrems selbst in Wien eine Musterklage gegen Facebook führen darf. Der US-Konzern hatte ihm dieses Recht mit einer fragwürdigen Strategie absprechen wollen. So behauptete Facebook, dass Schrems ja gar kein Verbraucher sei, weil er durch sein Engagement Geld verdiene und Facebook somit "beruflich" nutze. Dieser Argumentation erteilte der EuGH mit Recht eine Abfuhr. Jede andere Entscheidung wäre eine Katastrophe für zivilgesellschaftliches Engagement gewesen. Natürlich gehört es zum Dasein als Aktivist dazu, die Öffentlichkeit etwa durch Vorträge über Missstände zu informieren.

Statt billiger Ablenkungsmanöver und durchsichtiger Verzögerungstaktiken sollte sich Facebook endlich seiner Verantwortung stellen. Noch immer wissen seine rund zwei Milliarden Nutzer nicht, welche Daten das soziale Netzwerk tatsächlich sammelt. Dank Schrems könnte endlich Licht ins Dunkel der Facebook-Welt kommen. (Fabian Schmid, 25.1.2018)