Was immer die Beweggründe der Oberstaatsanwaltschaft oder – übergeordnet – des Justizministeriums waren, jetzt, 14 Tage vor der Kärntner Landtagswahl, das Verfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) einzustellen: Der Zeitpunkt der Entscheidung irritiert. Die juridische Einschätzung der Causa Top Team muss doch längst auf dem Tisch gelegen sein. Immerhin wurde mehr als fünf Jahre in einem nicht wirklich komplizierten Sachverhalt ermittelt.

Kaiser soll 2009 als damaliger Gesundheitslandesrat einen Teil eines mit 140.000 Euro dotierten PR-Budgets bei der SPÖ-Werbeagentur Top Team zwischengeparkt haben, weil er befürchtete, dass ihm der damalige FPÖ-Finanzlandesrat die Mittel streicht. Die Justiz befand nun, Kaiser habe sich hier nichts zuschulden kommen lassen.

Aber: Eine andere, vergleichsweise marginale Causa hält die Justiz weiter am Köcheln. Kaiser hat, ebenfalls im Wahlkampfjahr 2009, ein 4300 Euro teures Inserat in der Kärntner "Feuerwehrzeitung" schalten lassen, um damit "Für alle die beste Gesundheitsversorgung" bewerben zu lassen.

Hier geht es noch immer um die Frage, ob von dieser PR mehr die SPÖ oder doch auch das Land profitiert habe. Nach Jahren der Ermittlung soll nun ein Sachverständigengutachten erstellt werden – das wahrscheinlich ein Mehrfaches des Inserates kosten wird. Irritierend, sehr irritierend, was sich da juristisch um die "Causa Kaiser" abspielt. (Walter Müller, 19.2.2018)