Klagenfurt – Ein 69-jähriger Kroate hat sich am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vor einem Geschworenensenat wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz verantworten müssen. Der Prozess wurde vertagt. Ein Sachverständiger soll die Frage klären, ob der Mann beim Gedenktreffen am Loibacher Feld im Vorjahr mehrfach den verbotenen Hitlergruß oder einen ähnlichen "kroatischen Gruß" zeigte.

Bei der alljährlichen, kirchlichen Veranstaltung bei Bleiburg treffen sich Tausende Kroaten und Exilkroaten, um ihrer Getöteten aus dem Zweiten Weltkrieg zu gedenken. "Sie ist als faschistische Veranstaltung umstritten, obwohl nicht alle Teilnehmer ein solches Gedankengut teilen", sagte Staatsanwältin Nicole Zwirn. Der Angeklagte sei in der Uniform der faschistischen Ustascha aufgetreten, habe sich in Hitlergruß-Pose mit anderen fotografieren lassen und ein Interview gegeben, das auch der ORF ausstrahlte.

Darin meinte der 69-Jährige: "Wenn man heute über Hitler redet, sehen das alle negativ, aber warum?" Dessen Ideologie hätte Deutschland groß gemacht. Hitler sei einfach ein "kluger Mann" gewesen, der nur Ordnung schaffen wollte. Es gebe keinen Zweifel über das Vorhaben des Angeklagten, Hitler und die NS-Ideologie in der Öffentlichkeit zu verherrlichen, sagte Zwirn. Sie warf ihm die Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus vor. Verteidiger Michael Krautzer entgegnete, sein Mandant habe mit dem Nationalsozialismus nie etwas am Hut gehabt. Er habe einen alten, kroatischen Gruß gezeigt. Sein Mandant demonstrierte diesen mehrfach im Gerichtssaal.

Kroatischer Gruß

Er besteht demnach aus dem Ausstrecken der rechten Hand nach vorne – wie der Hitlergruß – anschließend wird die Hand jedoch aufs Herz gelegt. Staatsanwältin Zwirn widersprach: Der kroatische Gruß bestehe aus einer nach vorne gestreckten geballten Faust. Richter Christian Liebhauser-Karl klopfte das Weltbild des Angeklagten in seiner Befragung genau ab. Dieser hält offenbar nicht viel vom kroatischen Staat: "Es gibt keine Freiheit und keine Demokratie. Wir Kroaten werden immer ärmer." Seine Einstellung zu Hitler? "Ich weiß gar nichts von Hitler, ich bin erst nach dem Krieg geboren." Alles, was er wisse, habe er von Älteren gelernt. "In Kroatien hat man nie schlecht über Hitler gesprochen. Alle Kroaten sagen, Hitler hat uns Kroaten nichts Schlechtes angetan." Auschwitz, Judenverfolgung und Krieg verurteile er, aber Hitler habe eben auch Autobahnen gebaut. "Er war ein Herrscher seiner Zeit. Es gab Gutes, aber auch Schlechtes."

Die beisitzende Richterin Sabine Roßmann wollte nicht glauben, was sie hörte: "Das Ergebnis ist, dass Hitler ein kluger Mann war. Also sind die Autobahnen wichtiger als die Millionen ermordeten Menschen?" – "Dass er Menschen umgebracht hat, diesen Weg hätte er nicht einschlagen müssen und das verurteile ich", entgegnete der Angeklagte. Sein Vater hätte aufseiten der Ustascha – der Angeklagte nennt sie "Heimatverteidiger" – gekämpft und sein Leben verloren. Ehemalige Kämpfer aus dem Balkankrieg hätten ihn im Vorjahr auf einem Dorffest angesprochen, deshalb sei er dann mit nach Bleiburg gekommen.

Die "Organisatoren" des Treffens hätten Uniformen und Fahnen verteilt, er hätte die Ustascha-Bekleidung von ihnen bekommen und angezogen. Damit posierte er dann und ließ sich fotografieren. "Für mich war es eindeutig ein Hitlergruß", sagte ein Wiener Journalist, der als Zeuge aussagte. "Die Hand ging stramm nach vorne." Ob der Angeklagte die Hand später zu seinem Herz führte, könne er nicht sagen. Er habe später auf dem Treffen noch einmal Hitlergrüße gesehen, die Polizei sei erst nach Intervention mehrerer Journalisten eingeschritten.

Formeln unklar

Auch ein Beamter des Landesamts für Verfassungsschutz sagte vor den Geschworenen aus. Er ist seit 2002 jedes Jahr Beobachter des Treffens in Bleiburg. Wird die Veranstaltung durch Faschisten missbraucht, wollte der Richter wissen. "Vermutlich. Sonst wären die Anzeigen nicht zustande gekommen", sagte der Verfassungsschützer. Laut ihm besteht der kroatische Gruß darin, dass die Faust zuerst zum Herz geführt und dann nach vorne gestreckt wird. Wie es sich mit den unterschiedlichen Gesten, Grüßen und Formeln nun genau verhält, war damit so unklar, dass der Verteidiger einen Antrag auf Beiziehung eines Sachverständigen stellte. Die Staatsanwältin sprach sich nicht dagegen aus, das Gericht gab dem Antrag statt und vertagte die Verhandlung. (APA, 26.4.2018)