In Pink und Pelz: Theresa Zisser.

Foto: Reinhard Maximilian Werner

Man könnte den Typen auch so beschreiben: als Großmaul, als Angeber und Blender. Macht auf großen Macker und hat nur sieben Fliegen getötet. Doch dank seiner Unbekümmertheit und seiner Klugheit bewältigt er dann doch etliche schwierige Herausforderungen, überraschenderweise. Eigentlich ist das tapfere Schneiderlein eine sympathische Mischung aus Donald Trump und unterschätztem Underdog. Soll es geben, so etwas, in der Märchenwelt.

Im MuTh zeigt die Wiener Taschenoper nun "Das tapfere Schneiderlein" als Kinderoper, Helga Utz hat das lustige Libretto für das 2006 uraufgeführte Werk verfasst. Die Musik stammt von Wolfgang Mitterer und kommt größtenteils aus dem Computer, lediglich ein einsam vor sich hinschrummender Kontrabassist macht ein bisschen auf Live-Feeling und handgemachte Tonproduktion. Der Komponist mutet den Kindern einiges zu: In seinen Samples vermischen sich Stimmen, Naturgeräusche und Elektronisches zu Geräuschkulissen, die das Fürchten lehren: Zu Hilfe!

Akustische Zumutung

Die Königstochter (energisch: Theresa Zisser) mit ihrem kreischnahen, Kopfschmerzen verursachenden Koloraturenzickzack hat Mitterer als eine akustische Zumutung dargestellt – und das verwöhnte Ding nervt ja auch als Figur ganz gewaltig.

Pluspunkte sammelt bei ihr nur das Pink-und-Pelz-Outfit (Kostüme, alle großartig: Isis Flatz). Jakob Pejcic bewältigt die Titelpartie mit seinem goldhellen, hohen Tenor ganz wunderbar und spielt den "Zahnstocher" nicht minder überzeugend. Sensationell: Raphael von Bargen als verpeilter König, der von Wildschwein, Einhorn und seinen Beratern arg gebeutelt wird.

Jevgenij Stochins Inszenierung beginnt so karg und abweisend wie die Musik, doch dann erhellt sich der Gang der Dinge. Des Heldchens Kämpfe mit den animalischen, mythischen und märchenhaften Gestalten setzt die Regie bilderstark um. Soll man sich eigentlich freuen, dass das Schneiderlein im Intrigenstadl namens Königshaus Aufnahme gefunden hat? Man weiß es nicht so recht. Ab sechs Jahren. (sten, 26.4.2018)