Der Zugang zu österreichischen Universitäten bleibt etlichen internationalen Studierenden verwehrt, deren Visumantrag abgelehnt worden ist.

Foto: Corn

Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wird abgewiesen – Masterstudentin Maria K. (Name der Redaktion bekannt) erhielt vergangenen März den negativen Bescheid. Nicht nur sie, sondern alle aus Drittländern stammenden Kollegen ihres Studiengangs an einer Wiener Universität sind davon betroffen. Dabei wurden die Anträge rechtzeitig gestellt. Auch Studierende anderer Studiengänge sind betroffen, nicht nur in Wien.

K. befindet sich im zweiten Studienjahr eines europäischen Masters: eines sogenannten Joint Study Program. Meist verbringen Studierende das erste Jahr auf einer Uni und wechseln im zweiten auf eine Partneruniversität, die sich häufig in einem anderen europäischen Land befindet. So kommt es zum dualen Abschluss.

Bürokratischer Aufwand

Studierende aus Drittstaaten müssen für jedes Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. "Hier entsteht ein großer bürokratischer Aufwand, der von einer Einzelperson bewältigt werden muss", sagt der Leiter des International Relations Office an der Uni Innsbruck, Mathias Schennach.

Die Vorschriften seien kompliziert, und nicht alle gewünschten Dokumente würden in dieser Art und Weise in anderen Ländern existieren. "Das Problem ist außerdem, dass die Aufenthalts- und Einreisebestimmungen nicht von Leuten gemacht werden, die sich um tertiäre Bildung oder Forschung kümmern", sagt Schennach. Der Fokus liege hier eher auf der Kontrolle der Einwanderung.

Unterkunft, Versicherung, Unterhalt

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels wird vom Land selbst durchgenommen. In Wien ist die MA 35 dafür zuständig. Dafür muss man die Nachweise für eine Unterkunft, Krankenversicherung und genügend Unterhalt liefern. Peter Marhold, Obmann der nicht staatlichen Organisation Helping Hands, deren Fokus vor allem auf der Rechtsberatung bei der Einreise in Österreich liegt, spricht von "mehreren Baustellen", die zu bewältigen sind.

Das würde bei den Wohnverträgen von Wohnungsgemeinschaften und Studierendenwohnheimen anfangen. Letztere werden manchmal nur pro Semester mit Aussicht auf Verlängerung ausgestellt. Ein Problem für die MA 35.

Die größte Hürde laut Marhold ist jedoch der Nachweis des Unterhalts. Man muss die Herkunft des Geldes beweisen. Damit soll gesichert werden, dass es sich hier um das eigene und nicht um geliehenes Geld handle. K. wird von ihrem Vater finanziell unterstützt. Sie muss nicht nur die Bankauszüge nachreichen, sondern auch beweisen, dass es sich hier tatsächlich um das Geld des Vaters handelt. Die beglaubigten Übersetzungen der zahlreichen Dokumente lass die Kosten des Antrags steigen. Im negativen Bescheid des Aufenthaltstitels heißt es, dass sie nicht genügend Beweise für den Unterhalt liefern konnte.

Vom Magistrat vors Gericht

Sie erhebt Einspruch. Ihre Universität verweist sie auf Helping Hands, da sie jetzt einen Anwalt braucht. Ihr Fall wandert vors Gericht. Einige ihrer Kollegen mussten in ihre Heimat zurückfliegen, um sich für drei Monate außerhalb des Schengenbereichs zu befinden. Danach würden sie erneut um einen Aufenthaltstitel ansuchen.

Ähnliche Probleme sollen auch Gastforscher aus Drittstaaten haben. "Wenn so etwas vorkommt, dann ist das völlig kontraproduktiv für alle Bemühungen zur Aufstellung von internationalen Beziehungen und Erstellung von Programmen wie das Erasmus Mundus Joint Studies Program", sagt Schennach. Marhold spricht von einer Steigerung im vergangenen Jahr von 50 Prozent, was die negativen Bescheide für Studierende aus Drittländern betrifft. "Es herrscht hier mehr als Misstrauen, es geht in die Willkür."

Probleme für Asien und Lateinamerika

Ähnliches berichtet die Sprecherin einer Wiener Universität. Bei Kandidaten mit ähnlichen Voraussetzungen, die zur selben Zeit den Antrag stellen, würden einige positiv ausfallen, andere müssen Dokumente nachliefern oder werden abgewiesen. Dabei haben es vor allem Kandidaten aus Asien und Lateinamerika schwer. Sie müssten viel mehr belegen als ihre Studienkollegen aus Kanada und den USA.

K. konnte bereits zwei Mal ohne Probleme in Europa eine positive Aufenthaltsgenehmigung für ihr Studium erlangen. Dann kam sie nach Wien. "Es fühlt sich an, als ob ich eine Kriminelle wäre." Zum ersten Mal in ihrem Leben habe sie einen Test nicht geschafft. Ihr Plan war es, sich für ein PhD im Herbst zu bewerben. Aufgrund der Probleme mit dem Aufenthaltstitel kann sich dieses Vorhaben nun um ein Jahr verschieben. (Sarah Emler, 2.5.2018)