Der Plan von Türkis-Blau, eine Bundesagentur für Flüchtlingsbetreuung zu gründen, die auch die Asylwerber-Rechtsberatung übernehmen soll, hat mehr als hundert Prominente auf den Plan gerufen – darunter eine Reihe namhafter Verfassungsrechtler. Dass sie den Protestbrief in so großer Zahl mitunterzeichnet haben, sollte der Regierung zu denken geben. Denn bei ihnen handelt es sich um Experten, die ein besonderes Wissen darüber mitbringen, wie Grundrechte zu schützen sind – zum Beispiel vor überbordendem Staatseingriff.

Genau mit dem ist zu rechnen, sollte Österreich die kostenlose Rechtsberatung für geflüchtete Menschen, die von der EU allen Mitgliedstaaten aufgetragen wurde, ab 2020 den NGOs entziehen und sie "in die Hände von staatlichen Institutionen mit gut ausgebildeten und weisungsfreien Spezialisten legen" – wie es FPÖ-Sicherheitssprecher Walter Rosenkranz in einer ersten Reaktion auf den offenen Brief ausdrückte. Ein Staat, der den Rechtsbeistand für Menschen in einem von seinen eigenen Behörden abgewickelten Verfahren im eigenen Haus organisiert und die Berater auch noch selber bezahlt, baut bewusst Abhängigkeiten auf. Da würde es dann auch nicht helfen, den Rechtsvertretern per Gesetz Weisungsfreiheit zuzusichern.

Der Asylrechtsberatung die Zähne zu ziehen ist indes nur ein Schritt von vielen, mit denen die Bundesregierung das österreichische Asylwesen von einer Schutz- zu einer Flüchtlingsfernhalteeinrichtung umgestalten will: Handykontrolle und Bargeldabnahme bei der Ankunft, Verbot des Privatwohnens während des gesamtem Asylverfahrens, stattdessen Unterbringung in Großquartieren statt wie derzeit meist in kleineren, gemeinde- und bürgernahen Häusern, kein Geldbezug mehr, sondern nur mehr Sachleistungen. Hier folgt eine Maßnahme auf die andere, als Ausdruck einer asylfeindlichen Salamitaktik. (Irene Brickner, 16.5.2018)