Immobilienertragsteuer

Normalerweise fällt bei einem Immobilienverkauf grundsätzlich die Immobilienertragsteuer an. Es handelt sich hier um eine Flat Tax, das heißt der Steuersatz beträgt einheitlich 30 Prozent. Die Steuer wird üblicherweise von den Parteienvertretern, also vom Rechtsanwalt oder Notar, berechnet und abgeführt. Für den Steuerpflichtigen ist die Angelegenheit damit erledigt. Er muss keine Steuererklärung mehr abgeben beziehungsweise diesen Erwerb nicht mehr angeben.

Zusätzliche Steuern

Eine weitere Steuer, die anfällt, ist die Grunderwerbsteuer. Die wird jedoch üblicherweise vom Erwerber der Immobilie getragen. Man darf aber nicht vergessen, dass Steuerschuldner alle am Erwerb beteiligten Personen sind. Ebenfalls nicht zu vergessen: die Umsatzsteuer.