Mit welchen Steuern müssen Vermieter von österreichischen Liegenschaften rechnen? Erklärt von Elisabeth Pamperl, Steuerberaterin.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Die Grundsteuer

Unabhängig von der Vermietungstätigkeit unterliegt der österreichische Immobilienbesitz der Grundsteuer. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde mittels Steuerbescheid festgesetzt. Sie variiert somit von Gemeinde zu Gemeinde und ist zudem abhängig von der konkreten Nutzung der Liegenschaft. Sie sollte aber in der Praxis nicht mehr als ein Prozent des Einheitswertes der Immobilie betragen. Der Vermieter ist grundsätzlich dazu berechtigt, die Grundsteuer an den Mieter über die Betriebskosten weiterzuverrechnen. So wird die Grundsteuer zu keiner endgültigen Belastung für den Vermieter.

Die Einkommensteuer

Das Einkommen, das der Vermieter aus der Vermietung erzielt, unterliegt in Österreich grundsätzlich der progressiven Einkommensbesteuerung. Das heißt, dass der Tarif zusätzlich von den übrigen Einkünften abhängt, die der Vermieter erzielt. In der Praxis bedeutet das, dass der Einkommensteuertarif in Abhängigkeit vom Einkommen ansteigt und üblicherweise zwischen 25 und 50 Prozent liegt. Werden in einem Jahr Verluste erwirtschaftet, sind diese mit den übrigen steuerpflichtigen Einkünften ausgleichsfähig. Ob es nun in der Praxis tatsächlich zu einer Besteuerung kommt oder ob die Möglichkeit einer Minderung der steuerpflichtigen Einkünfte durch Verluste besteht, hängt davon ab, ob Liebhaberei vorliegt.

Umsatzsteuer und Bestandvertragsgebühr

Zwei weitere Themenbereiche, mit denen sich ein Vermieter auseinandersetzen muss, sind die Umsatzsteuer und bei Abschluss der Mietverträge die Bestandvertragsgebühr in Höhe von einem Prozent. In der Praxis trägt der Mieter nicht nur die Umsatzsteuerbelastung, sondern üblicherweise auch eine Bestandvertragsgebühr. Der Mietvertragabschluss kann aber durchaus so gestaltet werden, dass keine Bestandvertragsgebühr anfällt.