Wien – Am 52. Buwog-Verhandlungstag war erneut der Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki am Wort. Er war für das Konto Mandarin zuständig, auf dem das "Schwiegermuttergeld" gelandet ist – aber auch Aktien der Meinl International Power (MIP) von Walter Meischberger und 943.000 Euro Bargeld von Wicki selbst. So die Aussagen der Angeklagten, für die die Unschuldsvermutung gilt. Die Anklage rechnet das Konto Karl-Heinz Grasser zu.

Wirtschaftlich Berechtigte war Wickis Mutter, die habe das Konto für eine erwartete große Erbschaft gegründet, die dann aber nie kam. Die Richterin befragte Wicki zu bankinternen Notizen zur Herkunft der Mittel – Wicki belastete die mit der Transaktion befassten Banker. Die hätten Erklärungen "zusammengebastelt", auch von ihren Auskünften zu seiner, Wickis, Mutter stimme so gut wie kein Wort. Er habe davon nichts gewusst.

Thema waren auch die Schreiben, in denen Meischberger 2009 um Rückführung seines Geldes bat (er musste seine Steuerschuld aus der Buwog-Provision zahlen). Das Schriftbild ähnelt dem der Briefe des Vermögensverwalters, zudem schrieb er das Wort "Grüße" mit Doppel-s. So schreibt man es in der Schweiz. Meischberger beteuerte, er sei damals wegen der Rechtschreibreform aufs Doppel-s umgestiegen. (gra, 27.9.2018)