Wien – "Erhebliche finanzielle Verluste" bei den Unternehmensbeteiligungen der Medizinischen Universität Wien und der Universität Linz kritisiert der Rechnungshof (RH) in einem neuen Bericht. So fuhr die Medizinuni Wien 2015 durch ihre Beteiligungen Verluste in der Höhe von 11,6 Mio Euro ein, bei der Uni Linz waren es im selben Jahr knapp 500.000 Euro.

Seit die Universitäten vollrechtsfähig sind (2004), dürfen sie sich an Unternehmen beteiligen. Im überprüften Zeitraum (2012-2016) hielten die 22 öffentlichen Unis Geschäftsanteile an insgesamt 105 Unternehmen. In seinem am Freitag veröffentlichten Bericht hat der RH die Beteiligungen der Medizinuni Wien und der Uni Linz sowie die Wahrnehmung der Aufsicht durch das Bildungsministerium überprüft.

Mit Ende 2015 hielt die Medizinuni Wien direkte Beteiligungen an acht Unternehmen mit einem Buchwert von 2,9 Millionen Euro und Umsatzerlösen von 22,3 Millionen Euro. Die Uni Linz hatte zu dieser Zeit 15 direkte Beteiligungen mit einem Buchwert von 3,5 Millionen Euro und Umsatzerlösen von 65,7 Millionen Euro.

Zahnklinik kostet

Von 2012 bis 2015 leistete die Medizinuni Wien nicht rückzahlbare Gesellschafterzuschüsse im Ausmaß von insgesamt 64,54 Millionen Euro vorwiegend zur Abdeckung von Verlusten der Beteiligungsunternehmen. Mit 57,3 Millionen Euro entfiel der überwiegende Anteil davon nur auf die Universitätszahnklinik Wien GmbH, die seit 2004 für Führung und Betrieb der Universitätszahnklinik sowie die dort durchgeführte Lehre und Forschung zuständig ist.

2015 gingen 15,5 Millionen Euro aus dem Globalbudget der Medizinuni Wien an ihre Beteiligungen. Diesen Aufwendungen standen Erträge von 3,8 Millionen Euro gegenüber, was für 2015 Verluste in Höhe von 11,6 Millionen Euro ergibt.

Bei der Uni Linz konstatiert der RH eine forschungsbetonte Beteiligungsstruktur. Dafür leistete die Hochschule 2012 bis 2015 Finanzierungsbeiträge in Höhe von 4,3 Millionen Euro ausschließlich als wissenschaftlicher Partner etwa von COMET-Kompetenzzentren oder für Forschungskooperationen mit dem Land Oberösterreich. Von 2008 bis 2011 mussten allerdings für die JKU-Betriebs- und Vermietungs GmbH 10,2 Millionen Euro zugeschossen werden, ab 2018 soll laut Planungen der Uni erneuter Zuschussbedarf an dieses Unternehmen bestehen.

Unis tragen Risiken

Angesichts der finanziellen Verluste an beiden Unis empfiehlt der RH, bei den bestehenden und bei neuen Beteiligungen "die Kriterien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen". Er verweist zudem darauf, dass die Unis durch ihre Beteiligungen Markt-, Unternehmens-, Kredit-, Veranlagungs- und Haftungsrisiken mittragen.

Grundsätzlich sollten sich die Beteiligungen der Unis an ihren Aufgaben orientieren, was laut RH bei den zwei überprüften Hochschulen der Fall war. Ihre Beteiligungsunternehmen waren überwiegend in den Bereichen Forschung und Lehre sowie als sogenannte Servicegesellschaften tätig. Problematisch sieht das Prüforgan allerdings die Beteiligung der Meduni Wien an der Karl Landsteiner Privatuniversität GmbH, weil es ein Bundesfinanzierungsverbot für Privatunis gibt. Bis 2016 hielt die Meduni 50 Prozent an der Trägergesellschaft der in Krems ansässigen Privatuniversität, dann übertrug sie die Hälfte ihrer Anteile an die Technische Universität Wien.

Trotz der verlustreichen Beteiligungen gab es für die Geschäftsführungen der Beteiligungsunternehmen teilweise hohe Vergütungen: An der Meduni Wien etwa lag 2015 die höchst erzielbare Vergütung für einen Geschäftsführer bei 586.497 Euro, an der Uni Linz bei 181.313 Euro. Die darin enthaltenen erzielbaren Prämien bewegten sich an der Meduni Wien zwischen 21.800 und 293.200 Euro, an der Uni Linz zwischen 4.300 und 41.200 Euro.

Der RH empfiehlt zudem personelle Entflechtungen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. So war der Leiter der Finanzabteilung der Meduni Wien bei zwei Beteiligungsunternehmen kaufmännischer Geschäftsführer, die Geschäftsführer der JKU-Betriebs- und Vermietungs-GmbH waren ein Mitglied des Rektorats der Uni Linz und ein Angehöriger des allgemeinen Universitätspersonals.

Dem Bildungsministerium empfehlen die Prüfer, den Konsolidierungsbedarf aller Beteiligungen der Unis zu erheben und auf eine Konsolidierung hinzuwirken. (APA, 12.10.2018)