"Österreich" vs. "Heute" um die "Nummer eins in Wien", hier ein Eigeninserat von "Österreich".

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Wien – Erster Erfolg für "Heute" in der juristischen Auseinandersetzung mit dem Konkurrenzblatt "Österreich". Das Handelsgericht Wien untersagte Wolfgang Fellners Mediengruppe Österreich per einstweiliger Verfügung damit zu werben, die Nummer eins in Wien zu sein und somit erfolgreicher zu sein als "Heute". "Österreich" kann noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung ergreifen.

Weiter darf "Österreich" nicht mehr behaupten, die Stadt Wien habe "Heute" ohne jede Gegenleistung Geldbeträge in Millionenhöhe gezahlt, also geschenkt. Das geht aus dem Beschluss des Handelsgerichts Wien hervor, das dem STANDARD vorliegt. Was "Österreich" aber weiterhin darf, ist "Heute" als politisch irrelevant zu bezeichnen.

Ob "Österreich" rechtliche Schritte in die Wege leitet und in die nächste Instanz geht, ist noch Gegenstand einer Anfrage beim Anwalt der Mediengruppe Österreich. "Heute" wird vertreten von Michael Rami; langjähriger Rechtsvertreter der Mediengruppe Österreich ist Peter Zöchbauer.

Zeitungskrieg in Wien

Hintergrund der gerichtlichen Scharmützel der beiden Gratiszeitungen ist der Vergleich zwischen den Wiener Linien und der Mediengruppe Österreich um die Entnahmeboxen im U-Bahn-Bereich, der den jahrelangen Rechtsstreit beendete, dafür aber einen Zeitungskrieg entfachte – der STANDARD berichtete.

"Österreich" warb in den vergangenen Wochen in seinen Ausgaben mit Verweis auf die Zahlen der Österreichischen Auflagenkontrolle (ÖAK) mit dem Slogan "Österreich ist die neue Nummer 1 in Wien". Im ersten Halbjahr 2018 hat "Österreich" der ÖAK eine verbreitete Auflage in Wien (Montag bis Freitag) von 364.939 Exemplaren im Wochenschnitt gemeldet. Bei "Heute" sind es 335.598 Stück, woraufhin sich "Österreich" zur "Nummer eins in Wien" erklärte.

Die verbreitete Auflagenzahlen der ÖAK geben allerdings noch keinen Aufschluss, wie viele Personen die Zeitung dann tatsächlich lesen. Leserzahlen – mit Schwankungsbreiten – ermittelt die Media Analyse, die auf Umfragen basiert. Laut Media Analyse 2017/2018 kam "Heute" in Wien auf eine Reichweite von 29,1 Prozent und 461.000 Leser, "Österreich" hingegen nur auf 15 Prozent und 238.000 Leser.

Das Handelsgericht stellt in dem Beschluss über die einstweilige Verfügung fest, dass die verbreitete Auflage nicht als einzige und zuverlässige Grundlage genommen werden dürfe, um den Erfolg einer Zeitung zu kommunizieren, "ohne auf die wesentlich abweichende Mediaanalyse hinzuweisen".

Mehrere Personen können eine Zeitung lesen

Es heißt: "Die Leserzahl kann bei Tageszeitungen über der verbreiteten Auflage liegen, wenn ein Exemplar von mehreren Personen, z.B. einer Familie, Bewohnern eines Altersheims odgl., wo sie aufliegt, gelesen wird. Sie kann grundsätzlich unter der verbreiteten Auflage liegen, wenn entnommene Exemplare zu anderen als Lesezwecken verwendet werden, was bei Gratisblättern zwar wahrscheinlicher ist als bei kostenpflichtigen, aber doch vernachlässigbar sein sollte, weil die Nutzung von Zeitungen als Verpackung, Toilettenpapier, zum Einheizen odgl nicht mehr allzu üblich ist."

"Österreich" darf laut der einstweiligen Verfügung auch nicht mehr schreiben, dass die Stadt Wien "Heute" bzw. ihrer Herausgeberin Eva Dichand Geld schenkte. Stein des Anstoßes waren zwei Artikel, die "Österreich" Anfang Oktober veröffentlichte: Einmal hieß es: "Stadt Wien schenkte Dichands 10 Millionen Euro" und ein anderes Mal schrieb "Österreich": "Empörung über 10-Mio-Geschenk an die Dichands". In dem Artikel ging es um Eva Dichand und ihren Mann, Christoph, der Chefredakteur der "Kronen Zeitung" ist. Der Verdacht des Amtsmissbrauchs wurde in den Raum gestellt.

Es geht um Anzeigen der Stadt Wien

"Österreich" fühlte sich gegenüber "Heute" und der "Kronen Zeitung" bei den üppigen Inseratengeldern der Stadt Wien benachteiligt. Das Handelsgericht stellt fest: "Der Umstand, dass die Klägerin 2017 an Werbemitteln seitens der Stadt Wien zuzuordnenden Organisationen 2017 um ca 45% mehr erhalten hat als die Beklagte vermag keinen ausreichenden Tatsachenkern darzustellen, um diese Aussagen sachlich zu begründen. Von zulässigen Werturteilen kann hier keine Rede sein, zumal keinerlei Vorbringen darin besteht, warum die gesamten Werbevergaben an die Klägerin im Gegensatz zu denen an die Beklagte ein "Geschenk" darstellen sollen."

Was "Österreich" aber weiterhin darf, ist zu behaupten, dass "Heute" politisch bedeutungslos oder politisch belanglos sei. Dabei handle es sich um eine Wertung, die zulässig sei. (omark, 9.11.2018)