Es ist fast genau ein Jahr her: Am ersten Februar stellten sich damals Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) vor die Presse, um zu einem Rundumschlag dagegen auszuholen, wie die Stadt Wien mit dem Bauprojekt am Heumarkt umgeht. Auch rechtliche Schritte wie der Gang vor den Verfassungsgerichtshof wurden in Aussicht gestellt.

Passiert ist dann allerdings nichts mehr, zumindest nicht öffentlich. Stattdessen wurde die Liste Jetzt aktiv und hat in einem Gutachten die rechtlichen Möglichkeiten auf den Tisch gelegt. Diese sind laut dem damit beauftragten Verfassungsjuristen Theo Öhlinger klar: Kommt ein Bundesland der Einhaltung eines Staatsvertrages nicht nach – und ein solcher sei die Weltkulturerbekonvention -, dann geht die Zuständigkeit dafür auf den Bund über. Nachzulesen ist das nicht irgendwo, sondern im Artikel 16 des Bundesverfassungsgesetzes.

Hält das Gutachten, dann könnte Blümel seinen Worten Taten folgen lassen. Allerdings müsste er sich dann trauen, die Pläne des Investors Michael Tojner zu zerstören. Bei der Pressekonferenz vor einem Jahr war die Turmhöhe kein Thema, stattdessen kündigte Blümel Expertenworkshops und einen Spezialbericht für die Unesco an.

Der Organisation wird es schlussendlich aber immer um die Höhe gehen. Wer es mit dem Weltkulturerbe ernst meint, darf den Konflikt mit dem Bauherrn nicht scheuen. (Lara Hagen, 21.1.2019)