ÖVP-Chef Sebastian Kurz und die damalige Generalsekretärin Elisabeth Köstinger beteuerten kurz vor der Nationalratswahl, sich an alle Kostenlimits zu halten.

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Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird im Zusammenhang mit der massiven Wahlkampfkosten-Überschreitung nicht gegen ÖVP und FPÖ ermitteln. Die Liste Jetzt hatte bei beiden Parteien Untreue und Förderungsmissbrauch vermutet. Es gebe aber keinen Anfangsverdacht, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gerechtfertigt hätte, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der APA mit.

Für Wahlen auf Bundesebene gilt seit 2012 ein Kostenlimit von sieben Millionen Euro. Bei der Nationalratswahl 2017 hat die SPÖ diese Grenze leicht überschritten, FPÖ und ÖVP lagen massiv darüber. Dabei hatte der nunmehrige Kanzler Sebastian Kurz noch zwei Wochen vor der Wahl eine Offenlegung seiner Wahlkampfkosten abgelehnt und gemeint, die ÖVP halte sich an "alle Regeln, die es derzeit gibt". Schlussendlich gab die ÖVP mit 13 Millionen fast doppelt so viel aus wie erlaubt, die FPÖ investierte nach eigenen Angaben 10,7 und die SPÖ 7,4 Millionen.

Entscheidung über Strafe im Herbst

Das Parteiengesetz sieht für die Überschreitung der Kostengrenze Strafzahlungen von bis zu einer Million im Fall der ÖVP bzw. bis zu 565.000 Euro im Fall der FPÖ vor. Die SPÖ könnte ihre Überschreitung bis zu 40.000 Euro kosten. Darüber hinausgehende strafrechtliche Konsequenzen sind im Parteiengesetz nicht vorgesehen.

Die Liste Jetzt hatte ÖVP und FPÖ wegen der massiven Überschreitung dennoch angezeigt – und zwar wegen Förderungsmissbrauch und Untreue. Letzteres für den Fall, dass die Gremien der Parteien die Kostenüberschreitungen nicht ordnungsgemäß abgesegnet hätten. Die WKStA sah diesen Verdacht allerdings als nicht als gegeben an und leitete kein Ermittlungsverfahren ein. Wie hoch die Geldbußen wegen der Überschreitungen ausfallen, entscheidet der Unabhängige Parteientransparenzsenat (UPTS) im Kanzleramt voraussichtlich im Herbst, wenn auch die Rechenschaftsberichte für das Wahljahr vorliegen. (APA, 12.2.2019)