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Wien – 2010 hat die damalige rot-schwarze-Regierung einen massiven Ausbau ganztägiger Schulformen angekündigt. 80 Millionen Euro pro Jahr sollten dafür in die Hand genommen werden, ab 2014 sogar 160 Millionen Euro. Zusätzlich sollte ab 2017 ein Gros der "Bankenmilliarde" dafür eingesetzt werden. In der Praxis haben die Länder die Mittel aber nie komplett abgerufen, die Ausbauziele wurden nicht erreicht.

Ursprünglich hatte Ex-Bildungsministerin Claudia Schmied (SPÖ) 160.000 ganztägige Betreuungsplätze an den Schulen für Sechs- bis 14-Jährige als Ausbauziel für 2015/16 vorgesehen. Am Ende sind es rund 150.000 geworden – und das trotz Verdoppelung der Fördermittel ab 2014. Damals wurden 200.000 Plätze bis 2019/20 als neuer Richtwert fixiert – tatsächlich stehen aktuell (2018/19) knapp 178.000 Plätze zur Verfügung.

Faßmanns neue Messlatte

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat nun wieder eine andere Messlatte definiert: Bis 2022 soll für 40 Prozent der Pflichtschüler (vor allem Volksschulen, Neue Mittelschulen) Tagesbetreuung angeboten werden, das entspricht knapp 230.000 Plätzen. Anders als früher werden die bereits gut ausgebauten AHS-Unterstufen aber nicht mehr eingerechnet. Bei der Erreichung des Zielwerts sollen dafür die rund 57.500 Plätze an Horten in unmittelbarer Schulnähe berücksichtigt werden – wenn sie bestimmte Qualitätskriterien einhalten. An den Pflichtschulen selbst soll das Angebot von 23,1 auf 30 Prozent (bzw. von 132.500 auf 172.500 Plätze) steigen.

Anteil der Schüler mit schulischer Tagesbetreuung (ohne AHS-Unterstufe) 2007/08 bis 2018/19, Ziel 2022
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Der vergleichsweise schleppende Ausbau der vergangenen Jahre führte dazu, dass die in einer 15-a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern fixierten Gelder nie zur Gänze investiert wurden. Schon in den ersten beiden Schuljahren nach Start des Ausbauprogramms (2011/12 und 2012/13) wurden 50 Millionen Euro von den Ländern nicht abgeholt. Für 2014 – das erste Jahr, in dem die verdoppelte Summe von 160 Millionen Euro vorgesehen war – wurden deshalb die Förderungen entsprechend verringert und die nicht abgerufenen 50 Millionen Euro 2018 wieder an die ursprünglich vereinbarte Summe angehängt.

Anschubfinanzierung für Infrastruktur

Auch in den Folgejahren blieb laut Bildungsministerium stets Geld im Fördertopf zurück – insgesamt mehr als 100 Millionen Euro aus der 15-a-Vereinbarung. Das wird auch als Grund dafür genannt, dass noch keine Mittel aus der "Bankenmilliarde" geflossen sind, obwohl schon für 2017 die erste Tranche angekündigt war.

Vorgesehen ist das Geld aus der 15-a-Vereinbarung als Anschubfinanzierung für Infrastruktur (Küchen, Speisesäle, Aufenthaltsräume, Spielplätze oder Außenanlagen) und als befristeter Beitrag zu den Personalkosten im Freizeitbereich, die bei Pflichtschulen grundsätzlich die Gemeinden tragen.

In den Jahren 2020 bis 2022 soll dann erstmals Geld aus der "Bankenmilliarde" fließen. Die Mittelvergabe wird an neue Qualitätskriterien geknüpft: Betreuung muss in der Schulzeit jedenfalls bis 16, bei Bedarf bis 18 Uhr sichergestellt sein. In Ferienzeiten muss es ein Angebot mindestens von acht bis 16 Uhr geben. In der Lernzeit soll nur Personal mit Lehramtsausbildung oder Befähigungsprüfung eingesetzt werden, auch in Horten. Eine Gruppe darf maximal 25 Kinder umfassen. (APA, 11.4.2019)