Bei der Entlastung könnte mehr herausschauen als bisher angenommen.

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Der Tag der Arbeit wird 2019 zum Tag der Entlastung. So plant es zumindest die Regierung, die am 1. Mai die Steuerreform präsentieren will. Derzeit wird offenbar heftig gefeilscht, ein fixes Konzept liegt dem Vernehmen nach noch immer nicht auf dem Tisch. Etwas mehr Klarheit gibt es allerdings über das Ausmaß der geplanten Steuersenkung.

Sie dürfte etwas größer ausfallen als bisher gedacht. Mehr als fünf Milliarden Euro an Steuern und Sozialbeiträgen macht Türkis-Blau bis Ende der Legislaturperiode locker. Das erschließt sich aus dem Stabilitätsprogramm, das am Mittwoch den Ministerrat passierte. Es enthält auch Untergliederungen der verschiedenen Abgaben, aus denen man Rückschlüsse ziehen kann. So ist im kommenden Jahr eine Reduktion der Sozialbeiträge von rund einer Milliarde Euro eingeplant.

Deutliche Senkung der Lohnsteuer

2021 lässt sich dann die Tarifsenkung aus dem Stabilitätsprogramm ablesen, die wegen zeitlicher Verzögerungen im Rahmen der Veranlagung auch 2022 fortwirkt. Die Abgrenzung von Lohnsteuer und Einkommensteuer ist dabei nicht ganz einfach, doch Steuerexperte Anton Rainer kommt auf folgende Werte: eine Entlastung von 2,7 Milliarden Euro, wobei mit 2,5 Milliarden Euro der überwiegende Teil auf die Lohnsteuer entfällt.

Bis 2023 sinkt die Steuerbelastung um weitere circa 1,5 Milliarden, was auf eine Senkung der Körperschaftsteuer in etwa diesem Ausmaß schließen lässt. Wegen Rundungen könne es zu Abweichungen von bis zu 200 Millionen Euro kommen, sagt Rainer, der früher die Abteilung Steuerschätzung und Steuerpolitik im Finanzministerium leitete und weiterhin forscht und publiziert.

Viele Varianten

Keinen Aufschluss liefert das Stabilitätsprogramm über die Art der Steuersenkung. Bei der Lohnsteuer steht eine Absenkung der drei unteren Tarife (25, 35 und 42 Prozent) auf 20, 30 und 40 Prozent zur Debatte. Nicht angetastet wird nach einigen Scharmützeln der Spitzensteuersatz von 55 Prozent, der aber erst ab einem Jahreseinkommen von einer Million Euro greift. Zudem – das wurde auch offiziell verkündet – ist die Anhebung der Werbungskostenpauschale geplant. Bei der Körperschaftsteuer wird immer noch gerungen, ob sie in Richtung 20 Prozent sinken soll oder nicht entnommene Gewinnen begünstigt werden.

Streit um KöST

Letztere Variante würde zwar Investitionen begünstigen, allerdings gilt die Regelung als kompliziert und missbrauchsanfällig. Laut "Kurier" wird zudem erwogen, keine generelle Unternehmensbelastung anzustreben. Die kolportierte Variante: Nur Gewinne bis 100.000 Euro würden begünstigt. Das hat schon heftige Kritik der Industriellenvereinigung hervorgerufen, sollte sich das Gerücht bewahrheiten.

Ein Hauch an Ökologisierung dürfte die Regierung auch im Reformpaket haben. Spekuliert wird über eine stärkere CO2-Ausrichtung von NoVA und Kfz-Steuer. Zuletzt gab es auch Berichte über bessere Abschreibungsmöglichkeiten für thermische Sanierung im Wohnbau. (Andreas Schnauder, 26.4.2019)