Als ÖVP und FPÖ im März die neue Sozialhilfe absegneten, prallten im Grunde zwei Weltbilder aufeinander. Es ging darum, wie man Bezieher von Sozialleistungen bewertet. Auf der einen Seite stand die türkis-blaue Regierung, auf der anderen Seite formierten sich die Gegner der Mindestsicherungsreform – namentlich etwa SPÖ, Grüne und zahlreiche Hilfsorganisationen.

Die Frage lautete: Zeigt man sich mit Sozialfällen solidarisch, weil sie mutmaßlich Opfer eines Systems sind, das nicht für alle eine Aufgabe hat – oder ist man skeptisch, weil Sozialleistungsbezieher den Staat missbrauchen könnten und auf Kosten anderer tachinieren? Die Anhänger beider Schulen finden für ihre Sichtweise Argumente und Fakten.

Ex-Kanzler Sebastian Kurz und seine türkis-blaue Regierung hatten sich Anfang des Jahres auf eine Reform der Mindestsicherung geeinigt: die neue Sozialhilfe. Im Juni trat die umstrittene Neuregelung in Kraft.
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Inzwischen wurde die neue Sozialhilfe, die seit Juni in Kraft ist, aber vor allem zu einer Rechtsfrage: Ist die türkis-blaue Reform, die deutliche Leistungskürzungen für verschiedene Gruppen bedeutet, überhaupt mit der Verfassung und dem europäischen Regelkatalog vereinbar?

Zwei Aspekte EU-rechtswidrig

Die Sozialdemokraten sagen Nein. Sie brachten am Mittwoch beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde ein, in der gleich mehrere Punkte aufgezählt werden, in denen die Reform verfassungswidrig sei. Die ÖVP hielt prompt dagegen und erklärte, die Klage werde erfolglos sein. Das Gesetz sei gut und richtig, man habe damit den "ungehinderten Zuzug in das österreichische Sozialsystem gestoppt", ist der türkise Klubchef August Wöginger überzeugt.

Wie DER STANDARD erfahren hat, hält da nun aber auch die Europäische Kommission dagegen. Aus der Beantwortung einer Anfrage der grünen EU-Parlamentarierin Monika Vana geht hervor, dass zumindest zwei Aspekte der neuen Sozialhilfe als EU-rechtswidrig betrachtet werden. Laut Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration und Inneres, läuft auch bereits eine Prüfung des im April von ÖVP und FPÖ beschlossenen Gesetzes.

Konkret kritisiert er, dass für den Bezug der Sozialhilfe nun Sprachkenntnisse erforderlich sind. Denn die volle Leistung bekommen Bezieher nur noch mit Deutsch-Niveau B1 oder Englisch-Niveau C1 – ansonsten rund 300 Euro pro Monat weniger. "Was EU-Bürger betrifft, so ist das indirekt diskriminierend", sagt Avramopoulos. Treffe diese Regelung Arbeitnehmer aus der EU, verstoße das gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

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Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration und Inneres, kritisiert vor allem, dass für den Bezug der Sozialhilfe nun Sprachkenntnisse erforderlich sind.
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"Versteckte Wartefrist"

Zweitens weist er darauf hin, dass Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet sind, anerkannten Flüchtlingen die "gleiche notwendige Sozialhilfe" zuzugestehen wie eigenen Staatsangehörigen. Auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hatte Österreich diesbezüglich bereits gerügt. Die Argumentation: Der für den vollen Bezug notwendige Spracherwerb stelle eine "versteckte Wartefrist" und damit eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung von Flüchtlingen dar. Und das verstoße sowohl gegen die EU-Anerkennungsrichtlinie wie auch gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Die EU-Kommission teilt nun diese Einschätzung.

Aber was bedeutet es, wenn ein EU-Organ einem Gesetz ein solches Zeugnis ausstellt? Rechtlich vorerst noch gar nichts. Man wird das vollständige Ergebnis der Prüfung durch die EU-Kommission abwarten müssen. "Wenn eine solche Prüfung Rechtswidrigkeiten feststellt, wird der Mitgliedstaat aufgefordert, diese zu beheben. Tut er das nicht, wird ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet", erklärt der Verfassungsjurist Heinz Mayer.

Er hält die vorliegende Bewertung durch den zuständigen Kommissar Avramopoulos aber für eine "starke Ansage, was zu erwarten ist". Schließlich stütze sich die Kommission auf die Einschätzung ihrer Rechtsexperten.

Die EU-Parlamentarierin Monika Vana sieht nun die Übergangsregierung von Brigitte Bierlein gefordert.
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"Europarechtlicher Scherbenhaufen"

Für Vana steht fest: "Die Ibiza-Koalition hat einen europarechtlichen Scherbenhaufen hinterlassen." Die grüne Delegationsleiterin spielt damit auf die zweite Causa an, in der Türkis-Blau von der EU-Kommission scharf gerügt wurde – denn wegen der Indexierung der Familienbeihilfe läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren. "Ich appelliere an die Übergangsregierung, die Rücknahme der europarechtswidrigen Teile des Sozialhilfegesetzes einzuleiten", sagt Vana. Denn nach den "eindeutigen" Aussagen des EU-Kommissars stehe hier eine "sichere Verurteilung in einem Vertragsverletzungsverfahren bevor".

SPÖ und Grüne können sich über die inhaltliche Schützenhilfe aus Brüssel nun auch deshalb freuen, weil die Länder bis Jahresende eigentlich sogenannte Ausführungsgesetze beschließen sollten. ÖVP und FPÖ hatten nur die Möglichkeit, ein Grundsatzgesetz zur neuen Sozialhilfe zu erlassen, das die Länder dann eben noch konkretisieren müssen.

Wien will Gesetz nicht umsetzen

Niederösterreich hat das bereits getan, das rot-grün regierte Wien hatte hingegen sofort vermeldet, davon nicht begeistert zu sein. "Wir werden ganz sicher kein Armutsförderungsgesetz umsetzen, das nicht nur schäbig, sondern offenbar auch nicht rechtens ist", sagt Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (Grüne) zum STANDARD.

Ungeachtet der Prüfung der EU-Kommission beschäftigt sich der österreichische Verfassungsgerichtshof mit der neuen Sozialhilfe. Die SPÖ beanstandet in ihrer Beschwerde nicht nur die notwendigen Deutschkenntnisse, sondern etwa auch die Deckelung der Sozialleistung für Haushaltsgemeinschaften und den Höchstsatz von rund 44 Euro pro Monat ab dem dritten Kind. Der Anwalt der SPÖ hofft auf eine Entscheidung in Österreich bis Jahresende. (Katharina Mittelstaedt, 19.7.2019)