Die Onlineplattform "Zoom" kündigt trotz der Klagen weitere Veröffentlichungen über das "Bro-Netzwerk" von Sebastian Kurz an.

Foto: Screenshot Zoom

Der Szene-Gastronom Martin Ho klagt die Onlineplattform "Zoom", die Artikel über sein Verhältnis zu ÖVP-Chef Sebastian Kurz veröffentlicht hat, wegen übler Nachrede. Außerdem hat die von Ho damit betraute Kanzlei Korn Rechtsanwälte eine Anzeige wegen Verletzung der Offenlegungspflichten erstattet.

Im Gespräch mit dem STANDARD sieht der Betreiber der Plattform, Florian Schweitzer, der Klage gelassen entgegen: "Wir haben die journalistische Sorgfalt eingehalten und sind gerne bereit, eventuelle Fehler auszubessern." Der Unternehmer Martin Ho würde aber nicht mit der Plattform kommunizieren, auch ihre Anfragen blieben bisher unbeantwortet. Schweitzer deutet die Klagen als "klaren Einschüchterungsversuch", um die zukünftigen Veröffentlichungen zu verzögern.

Die Plattform "Zoom" machte bisher alle Anfragen, die nicht beantwortet wurden, öffentlich.

Drogengerüchte

"Zoom" hatte zuletzt einen Artikel über das Verhältnis von Ho, dem Betreiber der Dots-Kette, der Diskothek Pratersauna und des exklusiven Club X, zu Kurz veröffentlicht. Worauf die Klage wegen übler Nachrede genau gründet, geht aus der Aussendung Hos nicht hervor. Auf Nachfrage verwies seine Anwältin auf die in den Artikeln suggerierten "Drogengeschichten" – so findet sich im ersten "Zoom"-Artikel ein Hinweis auf den Konsum von Cannabis.

Allerdings stammt die inkriminierte Passage "dreht erstmal einen Joint um runterzukommen" auf einem Bericht des Lifestyle-Magazing "GQ" aus dem Februar 2019, der auch im Zoom-Artikel verlinkt ist.

Außerdem kündigte das Magazin an, sich in einer weiteren Geschichte mit angeblichem Drogenhandel im "Club X zu befassen". Zum STANDARD sagt Schweitzer, dass er "Erfahrungen aus erster Hand" in Hos Club gemacht hat. Es werde um Drogenhandel in Hos Club gehen.

Weitere Klagen

Die Causa dürfte die Gerichte jedenfalls noch eine Weile beschäftigen. Schweitzer kündigt nämlich seinerseits eine Klage gegen Hos Sprecher sowie gegen ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer an. Ersterer habe ihm via Twitter eine pathologische Persönlichkeitsstörung vorgeworfen, Zweiterer das Onlinemagazin der Lüge bezichtigt. Welche Unwahrheiten man angeblich verbreitet habe, sei "Zoom" bisher aber nicht mitgeteilt worden.

Das bisher fehlende Impressum hat "Zoom" am Wochenende nachgereicht und eine Adresse in Genf als Anschrift angegeben. Diese bis vor kurzem fehlende Offenlegung haben Hos Anwälte ebenfalls angezeigt. Ob auch die ÖVP gegen "Zoom" vorgehen wird, ist noch unklar. "Die ÖVP prüft rechtliche Schritte", hieß es am Montag in der Parteizentrale. (red, APA, 5.8.2019)