Vor einem halben Jahr wurde bekannt, dass die Post Daten zahlreicher Nutzer speichert und verkauft.

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Wien – Mehr als ein halbes Jahr nach dem Datenskandal um die Speicherung von Parteiaffinitäten von Millionen Post-Kunden und den Verkauf dieser Daten an wahlwerbende Parteien hat ein Vorarlberger Anwalt nun 800 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen. Das berichtet die Rechercheplattform "Addendum" am Freitag.

Der Anwalt hatte die Post im März in eigener Sache auf immateriellen Schadenersatz über 2.500 Euro geklagt. Anfang Juli wurde der Fall am Landesgericht Feldkirch verhandelt, und dem Kläger sei vom Gericht ein Schadenersatz von 800 zuerkannt worden, heißt es in dem Bericht.

Rechtskräftiges Urteil wohl nächstes Jahr

Die Rechercheplattform zitiert aus dem Urteil, darin heißt es: "Auch die Frage, ob die Parteiaffinitäten unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten fallen, ist auch Sicht des Gerichts klar zu bejahen, da es sich um Abbildungen politischer Meinungen handelt."

Sowohl der klagende Anwalt als auch die Post hätten angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen – das rechtskräftige Urteil werde für Anfang 2020 erwartet. "Wir werden Rechtsmittel ergreifen und daher ein laufendes Verfahren nicht kommentieren", hieß es dazu von der Post auf Anfrage von "Addendum".

Ein Viertel der Österreicher betroffen

2,2 Millionen Österreicher wären von der Datenspeicherung betroffen, schreibt Addendum. Informationen, unter anderem über ihre Parteipräferenz, aber auch über Familienstand und Ernährungsweise wurden gespeichert und verkauft – auch an wahlwerbende Parteien. Die Post bestritt, dass es sich um sensible, also besonders schützenswerte Daten handelt. (red, APA, 16.8.2019)