Die Qualität der Wohnversorgung in Österreich ist international vorbildlich, dennoch muss natürlich immer wieder auf drohende Fehlentwicklungen reagiert werden.

Foto: Robert Newald

Die Qualität des Wohnens in Österreich ist im internationalen Vergleich sehr gut. Insbesondere das "österreichische Modell" des Zusammenspiels aus gemeinnützigem Wohnbau und Wohnbauförderung sei "eindeutig ein Vorzeigemodell", schreiben die Wohnbauforscher Wolfgang Amann und Alexis Mundt in einer neuen Studie für das Sozialministerium.

Allerdings weisen sie darin auch auf Risiken und Fehlentwicklungen hin. Die Wohnkostenentwicklung einzelner benachteiligter Haushaltsgruppen bereite etwa Sorgen, Mieterhaushalte seien zunehmend überbelastet, und das bestehende Nebeneinander von Wohnbeihilfe und Sozialhilfe Neu sei ineffizient. Hier schlagen sie eine Zusammenführung innerhalb der Sozialabteilungen der Länder vor.

In Wiener Gemeindebauten sei die Konzentration "sozial gefährdeter" Haushalte schon sehr hoch. Diesem "Trend der Konzentration sozial schwacher Haushalte im kommunalen Wohnbau" solle gegengesteuert werden, indem sich der gemeinnützige Wohnbau "stärker auch den unteren Einkommensgruppen öffnet". Geeigneter Ansatzpunkt sei die Wiedervermietung von ausfinanzierten Genossenschaftswohnungen an besonders bedürftige Haushalte. Auch die Stundung der Eigenmittel wäre ein Ansatz.

Laut Studie sollte "kritisch überprüft" werden, ob nicht die gemeinnützigen Bauvereinigungen und deren gewerbliche Töchter schon zu oft freifinanziert bauen. Schließlich entspreche dies "nur eingeschränkt dem Unternehmenszweck des Sektors".

Im Neubau sind die Bodenpreise Preistreiber Nummer eins, deshalb sollte der Grundstücksmarkt stärker reguliert werden – nicht nur bei Neuwidmungen, wo das relativ einfach geht, sondern auch bei bestehendem, bisher ungenutztem Bauland. Entschlossenes politisches Handeln auf Ebene der Gemeinden sei hier gefordert.

Befristungen als Problem

Beim Wohnrecht gebe es insbesondere beim Preisrecht privater Mietwohnungen große ideologische Gräben, einige weitgehend unstrittige Punkte machen Amann und Mundt aber aus. Etwa dass topsanierte Altbauten dem Richtwert unterliegen, schlechtere Neubauten aber nicht, oder dass "die bisher angewandten Stichtagsregeln für die Anwendung unterschiedlicher Preisregime kaum sachgerecht sind". Und auch das Überhandnehmen befristeter Mietverträge werde "weitgehend als Fehlentwicklung eingestuft". Leichter umsetzbar sei aber wohl die mindestens ebenso dringende Dekarbonisierung des Wohnungsbestandes. (mapu, 15.12.2019)