Justizministerin Alma Zadić hat eine Lösung für die Rechtsberatung von Asylsuchenden gefunden – Kritik gibt es trotzdem.

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Für Menschen, die in Österreich Asyl beantragen, ist die von der grünen Justizministerin Alma Zadić erhandelte Rechtsberatungslösung eine positive Nachricht. Statt künftig von Personen unterstützt zu werden, die dem Innen- und Justizministerium inhaltlich weisungsgebunden sind – wie es der türkis-blaue Beschluss der staatlichen Asylagentur BBU besagte –, werden sie weiter von verbrieft unabhängigen Ratgebern durch den Dschungel des heimischen Flüchtlingsrechts geleitet.

Von Ratgebern noch dazu, deren Qualifikationsniveau mittelfristig steigen wird: Neu engagierte Asylrechtsberater müssen ein abgeschlossenes Jusstudium haben und ihr Gerichtsjahr absolviert haben. Die bisher rechtsberatenden NGOs hatten eine solche Vorbildungsvorgabe nicht.

Das alles sei lediglich Schadensbegrenzung. Die grundlegende Verschlechterung, eine staats- und damit politiknahe Rechtsberatung für Flüchtlinge, habe nicht abgewendet werden können, wenden Kritiker, etwa die Diakonie und die evangelische Kirche, ein. Sie haben recht. Zadićs Lösung ist ein Schönwetterkompromiss. Sollte sich der politische Wind erneut drehen und freiheitliche Vertreter in Ministerverantwortung bringen, ist die Einigung mit den NGOs Geschichte. Sie deshalb aber jetzt infrage zu stellen wäre falsch. Immerhin wird mit Stephan Klammer von der Diakonie künftig ein höchst versierter Vertreter genau jener Kritiker die BBU-Rechtsberatung leiten. (Irene Brickner, 5.7.2020)