Der Isolationsbereich im Landesstudio Vorarlberg.

Foto: APA, ORF Vorarlberg

Im Fall eines Vorarlberger ORF-Redakteurs, der wegen eines angeblichen Verstoßes gegen interne Coronavirus-Vorschriften entlassen wurde und gerichtlich dagegen vorging, gibt es jetzt laut seinem Anwalt Philipp Längle eine Einigung. Die Parteien hätten sich darauf geeinigt, dass die Entlassung zurückgenommen und in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt wird. Der ORF bestätigt diese Einigung, über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des geschlossenen Vergleichs sei Stillschweigen vereinbart worden.

Wie berichtet, wurde der Kulturredakteur im März entlassen, laut ORF habe er unberechtigt die Isolationszone und dort einen Senderaum betreten. Der betroffene Redakteur behauptet wiederum, nur seine Dienstpflicht erfüllt zu haben, nämlich seine Livesendung vom üblichen Sendeplatz aus zu bestreiten.

"Fragwürdige Entlassung"

Der ORF-Redakteursrat hat bereits im Mai gegen die aus seiner Sicht "fragwürdige Entlassung" protestiert und die Maßnahme als "überzogen" kritisiert. Weil es sich um einen Belegschaftsvertreter handelt, sei zudem eine "Racheaktion" naheliegend. Der Betroffene habe sich nämlich in seiner Funktion als gewählter Redakteurssprecher für den Erhalt der Kultursendung auf Radio Vorarlberg starkgemacht. Laut Einschätzung des Redakteursrats hat er sich damit den Unmut des verantwortlichen Landesdirektors zugezogen.

Die grüne Mediensprecherin Eva Blimlinger forderte im Mai eine Aufklärung von ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz. "Wie die Regeln im Studio betreffend Covid-19 tatsächlich waren, dürfte offensichtlich nicht oder zu wenig bekannt gewesen sein. Es darf, ja es muss gefragt werden, ob hier nicht eine Motivkündigung vorliegt. Das wird das Arbeitsgericht klären", so Blimlinger damals in einer Aussendung. (red, 22.7.2020)