Die Verhandlung gegen Karl-Heinz Grasser (im Vordergrund sein Anwalt Manfred Ainedter) und Co wurde am 15. Oktober geschlossen – das Urteil kommt frühestens rund sieben Wochen danach.

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Wien – Nun müssen die Buwog-Angeklagten rund um Karl-Heinz Grasser doch noch weiter auf ihr Urteil (Freispruch oder Verurteilung) warten. Zwar sind die Gerichte vom harten Lockdown nicht betroffen, aber der Buwog-Richtersenat unter Vorsitzender Marion Hohenecker hat beschlossen, die Urteilsverkündung auf die Zeit danach zu verschieben. Frühestens kann es also am 7. Dezember so weit sein. Aus dem 20. November, der laut Involvierten angepeilt war, wird also nichts.

Angeklagte (für alle gilt die Unschuldsvermutung) und Anwälte zusammen gibt es rund 50 Verfahrensbeteiligte im den Prozessen zu Buwog, Terminal Tower Linz, Telekom Austria/Parteienfinanzierung und Meischberger-Villa (da ist nur er angeklagt). Viele von ihnen kommen aus den Bundesländern bzw. auch aus dem Ausland angereist, unter Angeklagten wie Anwälten sind vulnerable Personen. Offenbar will die Richterin da in Bezug aufs Corona-Virus kein Risiko eingehen. Zu den Prozessbeteiligten kommen auch noch Journalisten und Zuschauer dazu, die allesamt im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien Platz finden sollten – mit dem gebotenen Abstand.

Verteidiger unrund

Der letzte Verhandlungstermin hat bereits am 15. Oktober stattgefunden, danach haben sich die zwei Berufs- und zwei Laienrichter zur Beratung zurückgezogen; dabei kam es auch zu einer Corona-bedingten Verzögerung.

Etliche Anwälte macht die erneute Verzögerung etwas unrund. Sie berufen sich auf die Strafprozessordnung, gemäß der sich "das Schöffengericht zur Urteilsfällung in das Beratungszimmer zurückzieht", nachdem der Vorsitzende. die Verhandlung für geschlossen erklärt hat (§ 257 StPO) und das Urteil danach verkündet wird. Dass die Beratung in dem Riesenverfahren zu Buwog und Co zwangsläufig länger dauert, bestreiten auch die kritischsten Verteidiger nicht, sie sind aber der Meinung, dass die Urteilsverkündung noch vor Beginn der Herbstferien am 27. Oktober stattfinden hätte sollen.

Drei Jahre Buwog

Sollte der Buwog-Prozess wie nun geplant in der Woche ab 7. Dezember beendet werden, hätte die Verhandlung nur einen Hauch weniger als drei Jahre gedauert. Begonnen hatte sie am 12. Dezember 2017. Drei Jahre genau werden sich sicher nicht ausgehen: Der 12. Dezember fällt heuer auf einen Samstag. (Renate Graber, 18.11.2020)