Neos und FPÖ sind sich einig: der Nikolo soll seine Gaben trotz Ausgangsbeschränkungen vorbeibringen dürfen. Auch ein Zuwinken aus dem Freien müsse erlaubt werden

Foto: APA/Marktgemeinde St. Nikola

Da mögen die Zeiten noch so stürmisch sein, auf eines ist Verlass: die verzweifelten Aufrufe österreichischer Politiker zur Rettung des Nikolo. Lange Jahre oblag es der FPÖ, vor der Verbannung des Geschenkbringers an heimischen Kindergärten zu warnen. Die Anhaltspunkte für angebliche Nikolo-Verbote waren zwar stets mehr als dünn, doch schuld waren auf jeden Fall die "Multikulti-Ideologie" und muslimische Zuwanderer.

Im Wien-Wahlkampf entdeckte auch ÖVP-Spitzenkandidat Gernot Blümel das Thema und forderte eine verpflichtende Nikolofeier für die Kleinsten. Daraus wird dieses Jahr nichts, im Gegenteil: Die Ausgangsbeschränkungen gelten bis 6. Dezember, auch für vollbärtige Männer mit roter Mütze. Der Tiroler Neos-Chef Dominik Oberhofer will das ändern und wünscht sich noch rasch eine rechtliche Ausnahme vom Lockdown: "Der Nikolaus könnte kontaktlos an den Häusern vorbeiziehen, den Kindern zuwinken und seine Gaben an der Türe hinterlassen." Gerade in schweren Zeiten müsse man die vielen wartenden Kinder glücklich machen. Ähnlich sieht das der Tiroler FPÖ-Chef Markus Abwerzger: Mit einem negativen Corona-Test sollten Nikoläuse in Straßen und Gärten ausschwärmen dürfen, findet er.

Verfassungsjuristen zeigen sich allerdings skeptisch: Der Krampus könnte wegen Ungleichbehandlung vors Höchstgericht ziehen. (Theo Anders, 24.11.2020)