In der türkis-grünen Novelle des Universitätengesetzes ist eine ECTS-Pflicht von 24 ECTS-Punkten im Zeitraum von vier Semestern paktiert.

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Eine Verschiebung der Novelle des Universitätengesetzes (UG) auf die Zeit nach der Corona-Krise wird es nicht geben. Zuletzt hatten die Rektoren der Kunst-Unis, Vertreter der Senate und linke Studierendenvertreter einen Aufschub begehrt, um das Gesetz nach Abflauen der Pandemie in Ruhe diskutieren zu können. Es bestehe keine Eile und der Lockdown sei belastend genug, so das Argument. Diese Forderung wird von den türkis-grünen Verhandlern nicht erfüllt: Die ohnedies bereits verzögerte Novelle solle demnächst in die Begutachtung gehen, heißt es aus dem Wissenschaftsministerium von Heinz Faßmann (ÖVP). Ob das noch diese oder erst nächste Woche sei, stehe noch nicht fest. Die neuen Regelungen sollen jedenfalls ab dem Wintersemester 2021 gelten. Machtverschiebungen in den Leitungsgremien der Unis sind bereits paktiert, der STANDARD hat berichtet.

Ministerium schlug 16 ECTS-Punkte pro Jahr vor

Der wohl wichtigste Punkt der neuen Uni-Regelungen betrifft das Studienrecht. Bereits vor einem Monat wurde durch ein internes Ministeriumspapier publik, dass eine jährliche Mindeststudienleistung kommen soll, bei deren Unterschreiten das Studien-Aus droht. Konkret war von einer Pflicht zu 16 ECTS-Punkten pro Jahr und Studium die Rede.

Gesetz verpflichtet zu 24 Punkten in zwei Jahren

Tatsächlich hat die Koalition nun im Begutachtungsentwurf der UG-Novelle eine ECTS-Hürde festgeschrieben, doch diese wird geringer als kolportiert ausfallen. Das hat DER STANDARD am Dienstag aus gut informierten Kreisen erfahren. Demnach müssen Studierende künftig am Anfang ihres Studiums 24 ECTS-Punkte innerhalb von vier Semestern erlangen. (Zur quantitativen Orientierung: Ein ECTS-Punkt sollte einen Aufwand von 25 Stunden widerspiegeln. Für einen Abschluss in der Mindeststudienzeit sind 30 ECTS-Punkte pro Semester nötig, für den Bezug der Studienbeihilfe 30 ECTS-Punkte pro Jahr).

Wer die 24 ECTS-Punkte binnen der ersten zwei Jahre nicht schafft, darf das betreffende Studium nicht weiterbetreiben, die Zulassung erlischt. Diese Mindeststudienleistung soll für Bachelor- sowie Diplomstudien gelten. Die Regelung betrifft neu begonnene Studien ab dem Wintersemester 2021 – für jene, die jetzt schon inskribiert sind, spielt das also keine Rolle. Bei Masterstudien greift die Verschärfung laut Entwurf der Koalition nicht.

Das Wissenschaftsministerium hat dem STANDARD am Mittwochmorgen offiziell bestätigt, dass sich die 24 ECTS-Hürde im aktuellen Entwurfstext findet, der demnächst in Begutachtung gehen soll. Es werde bis dahin noch an letzten Formulierungen gefeilt. (Theo Anders, 24.11.2020)