Stefan Weber ist Plagiatsjäger, aber kein Detektiv.

Foto: Stefan Weber /Joachim Bergauer

Es ist ein eigenartig anmutender Titel, den Stefan Weber trägt: Plagiatsjäger. Gut, das ist weniger ein Titel als eine Beschreibung dessen, was er tut – immerhin ist das mit den Titeln eine heikle Sache in seiner Branche. Der Dozent und Sachverständige zerreißt jedenfalls – medienwirksam – die wissenschaftlichen Arbeiten von prominenten Personen, indem er sie auf Plagiate, also wissenschaftliche Schwindeleien, überprüft. Zuletzt jene von Christine Aschbacher (ÖVP), die daraufhin ihr Ministerinnenamt zurücklegte. Manchmal macht er das auf Eigeninitiative, manchmal, auch bei weniger bekannten Personen, auf Auftrag und gegen Geld.

Nun wird ihm vorgeworfen, dass Weber Teile seiner Tätigkeit eigentlich gar nicht ausüben dürfe. Weber darf, so die Argumentation von Wirtschaftskammervertretern, zwar Arbeiten auf Plagiate überprüfen, nicht aber ermitteln, wer die Arbeit eigentlich geschrieben hat und ob sich jemand einen Titel erschlichen hat. Denn ein Plagiatsjäger ist kein Berufsdetektiv, und das mache rechtlich einen gehörigen Unterschied.

Zwei Vorwürfe

Nun macht Weber das, was er macht, schon seit Jahren – warum kommen die Vorwürfe erst jetzt? Laut Weber hat er vor vier Wochen – also kurz nachdem er Plagiatsvorwürfe gegen den Villacher Nationalratsabgeordneten Peter Weidinger (ÖVP) erhoben hatte – eine Mail von der zuständigen Sparte der Wirtschaftskammer (Gewerbliche Dienstleister) bekommen, in der er darauf aufmerksam gemacht wurde, dass nur ein Berufsdetektiv einen anonymen Plagiatsverfasser ermitteln dürfe. Das habe er nicht gewusst, eingesehen und die Leistung von seiner Website genommen. Das störe ihn nicht weiter, das habe er in den vergangenen zehn Jahren nur einmal gemacht, und da für eine deutsche Kundin.

Heikler ist der zweite Vorwurf: dass er auch keine Titelprüfungen durchführen dürfe. Deswegen gab es ebenfalls eine Beschwerde bei der Wirtschaftskammer, noch bevor diese sich an Weber wenden konnte, schrieb allerdings bereits die "Kronen Zeitung" darüber. "Titelprüfungen habe ich oft gemacht", sagt Weber, hätte er das nicht, hätte er etwa den Fall Spörl nicht aufdecken können.

Bewerbung als Detektiv

Vom Wirtschaftskammer-Fachverbandsgeschäftsführer Thomas Kirchner heißt es dazu, man sei in beiden Fällen – Autorenschaftsprüfung und Titelprüfung – von einem Mitglied auf die Ungereimtheiten aufmerksam gemacht worden. Darauf habe man Weber aufmerksam gemacht, er sei der Bitte nachgekommen, das auf der Website klarzustellen. Damit sei die Sache eigentlich auch erledigt, mehr werde man da auch nicht mehr unternehmen. Dass die Causa nun in den Medien ausgetragen wird, sei "bedauerlich".

Rein aus gewerberechtlicher Sicht sind die Konsequenzen recht überschaubar. Weil Webers Unternehmen in Salzburg sitzt, fällt die Causa in die Zuständigkeit in die dortige Stabsstelle Gewerbeangelegenheiten. Laut deren Leiter Wolfgang Seider hängt eine etwaige Strafe nun davon ab, ob jemand Weber anzeigt – üblicherweise sei das die Wirtschaftskammer, die schloss das bereits aus. Und selbst dann seien, so Seider, Verjährungsfirsten zu beachten, sowie etwa die Frage, ob Webers Erkenntnisse über eine Titelerschleichung Neben- oder Hauptprodukt seiner Tätigkeit waren. Der Höchstrahmen für die Verwaltungsstrafe liegt bei 3600 Euro.

Für den Plagiatsprüfer ist zumindest klar, dass er, "solange die Rechtslage nicht geklärt ist", wie er sagt, keine Titelprüfungen mehr machen werde. Das störe ihn derweil nicht weiter, weil er seit der Causa Aschbacher so viele Anfragen bekomme, dass er keine neuen mehr annehmen könne. Doch künftig sei denkbar, dass er seine Dienste eben als Mitarbeiter eines Detektivs anbieten könnte – Gespräche mit einem Security-Unternehmen würden bereits laufen. (Gabriele Scherndl, 2.3.2021)