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Löchriger als jeder Emmentaler? Das sogenannte Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz gehört dringend neu angepasst, fordern Kritiker.

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Alexander Latzenhofer, wissenschaftlicher Konsulent für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften, fordert im Gastkommentar mehr Transparenz bei Lobbying und Interessenvertretung.

Ob der (damalige) Novomatic-Chef Harald Neumann fordernd oder der Öbag-Chef Thomas Schmid zärtlich simst; ob man den "Bürgerservice" des mittlerweile suspendierten Sektionschefs im Justizministerium Christian Pilnacek hinterfragt, die Netzwerkerin den "talentierten" Herrn Sebastian Kurz trifft oder Heinz-Christian Strache Kliniken fördert, stets geht es um Einflussnahme auf Entscheidungen abseits des offiziellen Prozedere. Menschen mit Macht wollen in jedem Gemeinwesen häufig Entscheidungsträger beeinflussen. In der Demokratie dürfen auch alle legitimen Interessen artikuliert werden. Macht jedoch Machtausübung hinter den Kulissen aus smarten "Politboys" willfährige "Rentboys", wird also wegen Geld oder sonstiger Vorteile ein Wunschkonzert für einzelne Mächtige gespielt, wird nicht das in der Demokratie maßgebliche Wohl der Allgemeinheit verfolgt, sondern intransparent zugunsten von Einzelinteressen entschieden.

Enttäuschte Erwartungen

Jedes demokratische Gemeinwesen braucht daher Regeln, welche die Beeinflussung von Amtsträgern begrenzen. Die banalste Regel: Keine Bestechung! Nach der "Cash for Laws"-Affäre um den früheren Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser 2012 wurde klar, dass transparente und lautere Kommunikation mit Amtsträgern zusätzliche Regeln braucht. Das 2013 erlassene "Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG)" enttäuscht jedoch jetzt die Erwartungen.

Was auch immer zwischen Sektionschef und Immobilientycoon kommuniziert worden wäre, wenn es "in Wahrnehmung der Interessen einer Partei in einem Verfahren" (gegen den Tycoon) geschah, ist es vom Gesetz ausgenommen. Ebenso fällt die Novomatic-SMS heraus, weil Anliegen wegen eines Steuerverfahrens verfolgt wurden. Wenn’s wegen laufender Verfahren wirklich um etwas geht, schaut das Gesetz weg! Auch als sich Schmid "seinen" Job maßanfertigen ließ, ist das Gesetz blind: "nicht-unternehmerische eigene Interessen". Postenschacher in eigener Sache ist lobbyingrechtlich akzeptabel.

Wurde beim Essen mit Kanzler Kurz ein Kandidat für einen von der Politik zu vergebenden Job empfohlen, wurden staatliche Entscheidungen beeinflusst. Hat die PR-Beraterin Gabi Spiegelfeld dafür aber weder Honorar vereinbart/erhalten noch für ihr eigenes Unternehmen oder eine Interessenvertretung gehandelt, bleibt sie als "uneigennützig" lobbyierende Privatperson gesetzlich irrelevant.

Schrebergartensehnsüchte

Ob der erfolgreich lobbyierende Privatklinikbetreiber erfasst ist? Der nicht beim Unternehmen beschäftigte Unternehmenseigner ist laut Gesetzestext kein "Unternehmenslobbyist". Außerdem müsste er mindestens fünf Prozent seiner Zeit für Lobbyingtätigkeiten gegenüber öffentlichen Stellen aufwenden. Das Lobbyingregister enthält per 22. April 2021 für ganz Österreich 149 Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen (keine Privatklinik). Primär befriedigt das Gesetz Schrebergartensehnsüchte durch ein Pseudoberufsrecht für professionelle Lobbyisten. Im Übrigen geht es um die Bekanntgabe von Akteuren an das öffentliche Lobbyingregister. Zwar müssen Aufträge an Lobbyisten eingetragen werden. Aber die eigentliche Frage, wer in welcher Angelegenheit bei wem Einfluss nehmen möchte, bleibt der Öffentlichkeit verborgen.

Gerichtliche Strafbarkeit

Fazit: Das LobbyG hat mehr Lücken als ein Emmentaler. Punkto Gewährleistung von Transparenz der politischen Willensbildung ist es nur zum Krenreiben gut. Dabei wäre die Lösung einfach: Notwendig ist die lückenlose Transparenz möglicher Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse, die öffentliche Interessen berühren. Dazu muss bloß jede schriftliche Kommunikation mit öffentlichen Amtsträgern in verantwortlicher Position, die von außerhalb der Institution eingebracht wird, in einem "Amtstransparenzregister" archiviert werden. Relevante Inhalte einschlägiger Gespräche wären kursorisch zu dokumentieren und dem Register periodisch zu übermitteln. Über das Ausmaß der Einsicht der Öffentlichkeit ins Register hätten im Streitfall die Gerichte zu entscheiden. Verletzen Amtsträger vorsätzlich ihre Einspeisungspflichten, sollte gerichtliche Strafbarkeit vorgesehen werden.

Nach diversen amtlichen Büroordnungen müsste bereits jetzt lückenlos dokumentiert werden. Bloß fehlt die Durchsetzung. Der springende Punkt ist aber ein anderer: Für gewisse Politiker und Beamte ist die eigene Amtsführung, insbesondere via E-Mail oder SMS, "Privatsache", welche die Öffentlichkeit nichts angeht. Gerade wenn es aber um die unlautere Beeinflussung öffentlicher Entscheidungen geht, ist diese Haltung eine demokratiepolitische Zumutung. Hier ein Stück mehr Demokratie durch effektive Transparenz zu wagen sollte allen Demokraten eine Anstrengung wert sein. (Alexander Latzenhofer, 31.5.2021)