Die Gruppe "Polizisten für Grund- und Freiheitsrechte" bei einer Corona-Demo im Dezember 2021.

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Vor einigen Tagen sorgte ein Brief von angeblich 600 Polizisten an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) für Aufruhr. In dem Brief wurde Karner aufgefordert, sich gegen die Einführung der Impfpflicht starkzumachen. Die Gruppe, die sich "Polizisten für Grund- und Freiheitsrechte" nennt, nimmt auch an Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen teil.

Der Brief wurde nur von drei Personen namentlich unterzeichnet. Wer die restlichen Unterstützer sind oder sein sollen, bleibt unklar. Durch den Brief an das Licht der Öffentlichkeit trat jedenfalls ein Beamter aus Niederösterreich, Johannes Rochl. Der Polizist ist gleichzeitig als FPÖ-Lokalpolitiker tätig.

Hinsichtlich des Briefes laufen interne Erhebungen, heißt es seitens der Landespolizeidirektion Niederösterreich. Es werde geprüft, wie man diesbezüglich vorgehen wird.

Verunglimpfung von Szekeres

Erste Konsequenzen hat nun jedoch eine andere Aktivität Rochls: Der Beamte ist auch auf Social Media aktiv und teilt immer wieder Postings, in denen gegen Corona-Maßnahmen gewettert wird – DER STANDARD berichtete. Dort teilte er etwa einen Aufruf der sogenannten "Bundesheergewerkschaft", die regelmäßig zu Corona-Demos aufruft und laut eigenen Angaben vom Abwehramt des Bundesheeres überwacht wird.

Rochl verbreitete zudem ein Bild, das Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres zeigt. Über dem Sujet ist der Schriftzug "bester Bauchspeck", darunter "vom österreichischen Drecksschwein" zu lesen.

Prüfungen

Insbesondere das letzte Posting könnte Rochl nun zum Verhängnis werden. Es wurde Disziplinaranzeige gegen den Beamten erstattet, wie sowohl die Landespolizeidirektion Niederösterreich (LPD NÖ) als auch Rochl dem STANDARD bestätigen. "Es wird nun geprüft, ob Dienstverfehlungen vorliegen", sagt ein Sprecher der LPD Niederösterreich. Konkret geht es um Paragraf 43 des Beamtendienstrechtsgesetzes, in dem die "Allgemeinen Dienstpflichten" festgelegt sind.

Unter anderem ist dort geregelt, dass der Beamte "in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen" habe, "dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt". Grundsätzlich reiche die Palette der Konsequenzen im Falle eines Verstoßes von einer Geldstrafe über eine Suspendierung bis hin zu einer Entlassung, sagt der Polizeisprecher. Es hänge von der Schwere des Vergehens ab.

Bis es zu einer Entscheidung durch die Dienstbehörde kommt, ist der Beamte weiterhin im Dienst. Ob es auch zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen werde, werde sich im Zuge der Ermittlungen und der Einvernahme im Rahmen des Disziplinarverfahrens zeigen, heißt es seitens der LPD. (Vanessa Gaigg, 18.1.2022)