Das Urteil (nicht rechtskräftig) im Buwog-Prozess: "Im Jahr 2000 kamen Mag. Karl-Heinz Grasser, Ing. Walter Meischberger, Dr. Peter Hochegger und KR Ernst Karl Plech überein, aus dem Umstand, der Regierungsbeteiligung der FPÖ, aber insbesondere aus der Ministertätigkeit von Mag. Karl-Heinz Grasser, privaten Profit zu schlagen."

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt.
Foto: APA/HERBERT NEUBAUER/APA-POOL

Ja, das war anno Schüssel/Haider. Als der damalige Bundespräsident Thomas Klestil bei der Angelobung eine eisige Miene machte und sich auf dem Heldenplatz so an die 200.000 Demonstranten versammelten. Hat damals beides unmittelbar nichts genutzt, aber der Präsident und alle Kritiker dieser schwarz-blauen Koalition haben nicht nur recht gehabt, sondern auch recht behalten: Die FPÖ war nicht regierungsfähig. Trotzig überstand man noch die Sanktionen der EU, ging aber nach zwei Jahren wegen interner Kämpfe in der FPÖ auseinander. Bei den Neuwahlen errang Schüssels ÖVP zwar sensationelle 42,3 Prozent, aber zur Gänze auf Kosten der FPÖ. 2006 war Schluss. Grasser machte in OPM ("other people’s money").

Gelernt hat die ÖVP nichts daraus. 2017 wieder mit der FPÖ, das ging wieder krachen, wieder unter Inkompetenz- und Korruptionsgeruch. Im Grasser-Urteil heißt es, es sei erforderlich, "potenziellen Straftätern im Bereich der Korruptionsdelikte" deutlich vor Augen zu führen, dass es auch "höchste Organwalter" treffen kann. Mal sehen, ob künftige höchste Organwalter lernfähig sind. (Hans Rauscher, 28.1.2022)