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Es gibt keine guten Argumente dafür, Korruptionsaufdecker nicht zu schützen.

Foto: AP/Virginia Mayo

Österreich ist im Verzug. Das Parlament hätte die EU-Vorgaben zum Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern eigentlich bis Mitte Dezember in nationales Recht gießen müssen. Bisher hat die Regierung aber nicht einmal einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Keine Ausrede

Allein ist Österreich damit keineswegs. Bisher haben nur sechs EU-Staaten nationale Regelungen geschaffen. Eine Ausrede sollte das allerdings nicht sein: Gerade ein Land wie Österreich, das in Sachen Korruption zuletzt nicht unbedingt positiv aufgefallen ist, könnte mit gutem Beispiel vorangehen und Aufdeckerinnen und Aufdecker umfassend schützen – über die Mindestvorgaben der EU hinaus.

Unverständliche Gründe

So ärgerlich Österreichs Verzug ist, so unverständlich sind die Gründe dafür: Die Koalition wird sich offenbar nicht einig, ob das Gesetz auch Korruptionsdelikte erfassen soll. Die EU darf hier keine Vorgaben machen, die Staaten müssen daher von sich aus tätig werden – andernfalls droht eine gefährliche Regelungslücke: Whistleblowerinnen dürften dann zwar etwa Verstöße gegen das Vergaberecht aufdecken, nicht aber damit verbundene Korruptionsdelikte.

Keine Argumente

Es gibt keine guten Argumente dafür, Korruptionsaufdecker nicht zu schützen. Österreich sollte daher die Chance ergreifen und Standards setzen – nicht nur für sein Image, sondern auch für den wirksamen Kampf gegen schmutzige Politik. (Jakob Pflügl, 7.2.2022)