Sebastian Kurz und Sophie Karmasin im Oktober 2017 sind Beschuldigte in der Causa Umfragen, es gilt die Unschuldsvermutung

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Wien – Die Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft halten die frühere Familienministerin Sophie Karmasin für eine zentrale Person in der Causa Umfragen. Sie bestreitet das: "Nein, ich habe das weder gewusst, noch war ich diesbezüglich eingebunden", schrieb Karmasin in einer schriftlichen Eingabe an die WKStA über die mutmaßlichen Scheinrechnungen, die ihre frühere Mitarbeiterin Sabine B. an das Finanzministerium gelegt hatte.

B. soll in Studien für das Finanzressort parteipolitische Fragen verpackt haben, deren Auswertungen der ÖVP zugutekamen. Das alles sei mit dem Ziel erfolgt, Sebastian Kurz’ Aufstieg zum ÖVP-Obmann und später zum Kanzler zu unterstützen, denken die Staatsanwälte.

Karmasin streitet auch das "mit Vehemenz" ab: Kurz habe sie nie "zu irgendeinem Tatplan" überredet. Ein SMS zwischen Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und Kurz sei falsch interpretiert worden.

Mündlich wollte Karmasin nach ihrer Festnahme keine Fragen beantworten. Bezüglich der Vorwürfe, sie habe Sabine B. und eine weitere Meinungsforscherin zum Legen von Scheinangeboten animiert, meinte Karmasin, sie werde dafür "Verantwortung" übernehmen, müsse die Vorwürfe aber erst "analysieren". Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits B. und die dritte Meinungsforscherin ihre Handlungen eingeräumt.

"Kontaktvermittlerin"

Prinzipiell stellt sich Karmasin als "Kontaktvermittlerin" dar; einerseits zwischen Thomas Schmid und Sabine B., andererseits auch zu den Fellner-Brüdern. Von einem illegalen Deal zwischen Finanzressort und der Mediengruppe Österreich wisse sie nichts, bei Chats wegen eines Packages sei es um Exklusivgeschichten gegangen. "Das sind übliche Dinge", sagte Karmasin. Sie stellte einen Antrag auf Enthaftung, für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Mit den Folgen der Causa Umfragen hat auch das Finanzministerium zu kämpfen. Am Donnerstag gab Hannes Schuh, interner Revisor im Ministerium, dem U-Ausschuss Auskunft über seine Tätigkeit. Schuh hatte nach Aufkommen der Affäre einen Bericht über Vergaben aus der auch für B.s Studien zuständigen Kommunikationsabteilung abgeliefert. Die Abgeordneten empörte jedoch, dass der Bericht nur dreizehn Seiten hatte, der nichtöffentliche Anhang davon hingegen der "wahre Bericht" sei. Das habe die Finanzprokuratur so entschieden, glaubte Schuh. Er stellte fest, dass das Kabinett von Finanzminister Magnus Brunner wohl "nicht in Lieferlaune" sei, was den U-Ausschuss betrifft. Mittlerweile habe die Interne Revision einen neuen Prüfauftrag, es ginge dabei um das Beschaffungswesen der Sektion 1 (Finanzverwaltung, Management, Services). Man habe "alle Hände voll zu tun", sagte Schuh.

Die Causa Wolf

Ab Mittag ging es im U-Ausschuss dann um die Causa Siegfried Wolf, zum Beispiel um dessen Interventionen für eine Verringerung seiner Steuernachzahlung. Wolf soll dafür eine Finanzbeamtin bestochen haben, es gilt die Unschuldsvermutung. Ein Kollege der Beamtin war am Donnerstag als zweite Auskunftsperson geladen. Er berichtete von einem hohen Entgegenkommen für Wolf. Warum die Finanzamtsvorständin den Fall zur Vorstandssache machte, war ihm nicht klar – sie soll die Akten auch in ihrem Tresor aufbewahrt haben, ebenso Wolfs Selbstanzeige in diesem Zusammenhang.

Den Abschluss bildet dann die Befragung von Sektionschef Gunter Mayr, der in der Causa Wolf gegen dessen Interventionen aufgetreten ist. Er habe gemeinsam mit der ebenso eingestellten Fachvorständin der Großbetriebsprüfung eine "Zweierbande" gebildet, schimpften türkise Beamte einmal über Mayr. Die Vorwürfe rund um Wolf ließen sein Herz "bluten", sagte Mayr, der recht offen von den Vorgängen erzählte. So habe ihn Thomas Schmid bei einem persönlichen Gespräch in der Sache rund um "Sigi" kritisiert, das sei ihm unangenehm aufgefallen.

Mayr berichtete außerdem, dass er von Schmid den Auftrag erhalten habe, mit Rene Benko Essen zu gehen. Dort habe er jedoch prophylaktisch betont, dass man in seiner Sektion nur gesetzeskonform vorginge. (fsc, gra, 10.3.2022)