Werberat-Präsident Michael Straberger und Geschäftsführerin Andrea Stoidl.

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Die umstrittene Billa-Werbung beschäftigte 2021 auch den österreichischen Werberat.

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Wien – Die Werberätinnen und Werberäte hatten 2021 viel zu tun, 413 Beschwerden kamen beim Werberat an (2020 waren es 411 Fälle), die zu 258 (2020: 241) Entscheidungen geführt haben. Trotz der steigenden Anzahl an Entscheidungen wurden gleich viele Stopp-Entscheidungen wie im Jahr zuvor getroffen. Das Werberatsgremium sprach sich elfmal für einen Stopp aus. Die Anzahl der Sensibilisierungssprüche hat sich von acht auf 19 Fälle mehr als verdoppelt. 31-mal sahen die Werberätinnen und Werberäte keinen Grund zum Einschreiten, 2020 war das 28-mal der Fall.

Unternehmen großteils kooperativ

"Die neuerlich geringe Anzahl an Stopp-Entscheidungen ist für uns ein positives Signal für
das anhaltende verantwortungsvolle Agieren von werbetreibenden Unternehmen", sagt
Werberat-Präsident Michael Straberger. Bei neun der elf Stopp-Entscheidungen hätten sich die betroffenen Unternehmen kooperativ gezeigt und die Sujets entfernt, betroffen waren vor allem mittlere und kleine Unternehmen.

Einen Grund dafür sieht Straberger in der gewachsenen Akzeptanz des Werberats in der werbetreibenden Wirtschaft. "Zusätzlich dazu konnten wir unsere Durchsetzungskraft bei der Umsetzung, vor allem bei Stopp-Entscheidungen, massiv erhöhen. Grund dafür sind die strengeren Sanktionsmaßnahmen, die, im Zuge der Novellierung des KommAustria-Gesetzes unsererseits umgesetzt wurden."

Mit einer Stopp-Entscheidung belegt wurden 2021 etwa der Mömax-Spot, in dem ein Bub einem Mädchen den Haarzopf abschneidet, oder die umstrittene Teaser-Kampagne "Nicht gebraucht" von Billa.

Beschwerdegrund Ethik überholt geschlechterdiskriminierende Werbung

Erstmals überholte 2021 der Beschwerdegrund "Ethik und Moral" mit 116 Beschwerden die "geschlechterdiskriminierende Werbung" mit 105 Beschwerden. Beschwerden wegen "Irreführung und Täuschung" liegen an dritter Stelle mit 59 Beschwerden,31 Beschwerden verzeichnete der Werberat im Bereich Gesundheit", viele davon in Bezug auf Corona-Themen.

TV vor Social Media / Plakat und Printsujets

Die meisten Entscheidungen (62) wurden zu Werbemaßnahmen im TV getroffen, einen großen Anstieg gab es bei Entscheidungen zu Werbemaßnahmen in sozialen Medien. So liegt dieser Medienkanal, gemeinsam mit "Plakat/Citylight", 2021 mit jeweils 35 Entscheidungen auf Platz zwei. Print liegt mit 24 Entscheidungen im vergangenen Jahr auf dem vierten Platz.

Nicht zuständig war der Werberat in 81 Beschwerdefällen, sie wurden je nach Ressortzugehörigkeit an den Verband für unlauteren Wettbewerb, den Verein
für Konsumentenschutz, die Bundesarbeiterkammer, das Bundesministerium für Gesundheit,
das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, die ÖGK, die österreichische Plattform
für Gesundheitskompetenz oder den PR-Ethik-Rat weitergeleitet. Da es sich um keine Wirtschaftswerbung handelte, konnte der Werberat in 30 Fällen nicht tätig
werden. Drei Fälle wurden an die zuständigen Institutionen im Ausland weitergeleitet.

Lebensmittelwerbung, Greenwashing

Drohende Werbeverbote im Bereich der Lebensmittelwerbung werden den Werberat auch 2022 beschäftigen, ein weiterer Schwerpunkt wird das Thema "Umwelt und Nachhaltigkeit" sein – Stichwort Greenwashing. Die Eigenkampagne "Ein GUTER WerbeRAT", die auf die Selbstkontrolle der Werbewirtschaft aufmerksam macht, wird weitergeführt, eine dritte Welle ist noch vor dem Sommer geplant. Der Werberat kündigt für 2022 auch einen Relaunch der ÖWR-Seite und die technische Weiterentwicklung des Beschwerdetools an. (red, 24.3.2022)